Staatsbeiträge
Das Staatsbeitragsgesetz dient als Grundlage für eine systematische und dauerhafte Bewirtschaftung der Staatsbeiträge nach einheitlichen, transparenten und wirkungsvollen Regelungen. Es erweitert die Steuerung des Finanzhaushalts und regelt die Zusammenarbeit zwischen Kanton und Empfängerinnen und Empfängern von Staatsbeiträgen. Die Steuerung orientiert sich am Lebenszyklus eines Staatsbeitrags.
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Information SBG |