Mandatsverträge
Soweit dem Kanton Wahlbefugnisse oder Vorschlagsrechte zur Besetzung eines strategischen Führungsorgans zustehen, nimmt diese der Regierungsrat wahr. Die vom Regierungsrat gewählten Kantonsvertreterinnen und -vertreter handeln bei der Ausübung ihrer Funktion im strategischen Führungsorgan einer Beteiligung, unter Vorbehalt abweichender übergeordneter Regelungen, im Sinne der Eigentümerstrategie.
Aus diesem Grund unterzeichnet eine Vertretung des Kantons Basel-Landschaft und die jeweilige Beteiligung einen sogenannten Mandatsvertrag, mit welchem die aktuell gültige Eigentümerstrategie zur Kenntnis genommen und im Rahmen derer gehandelt wird.
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