Beteiligungen
Begriff "Beteiligung"
Bei der öffentlichen Hand liegt der Fokus darauf, dass Staatsaufgaben bedarfsgerecht, wirksam und wirtschaftlich erfüllt sowie die Prinzipien des demokratischen Rechtsstaats eingehalten werden. Der Staat kann diese Aufgabenerfüllung nicht vollständig selber leisten und lagert sie somit teilweise an externe Leistungserbringer in Gestalt von Beteiligungen aus.
Gemäss Gesetz über die Beteiligungen (Public Corporate Governance, PCGG) vom 1. Januar 2018 sind Beteiligung Institutionen in Form von öffentlich-rechtlichen Anstalten oder solche in einer Gesellschaftsform gemäss Obligationenrecht oder gemäss Spezialgesetz, bei welchen der Kanton Einfluss auf die Besetzung des strategischen Führungsorgans nehmen kann und welche ausgelagerte Kantonsaufgaben erfüllen.
Unter diesen Begriff fallen zum Beispiel folgende Institutionen:
- Basellandschaftliche Kantonalbank (BLKB)
- Universitäts-Kinderspital beider Basel (UKBB)
- Universität Basel
- Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW)
- Kantonsspital Baselland (KSBL)
- Schweizerische Rheinhäfen (SRH)
- Interkantonale Polizeischule Hitzkirch (IPH)
Faktenblätter und Eigentümerstrategien
Der Kanton hält aktuell 30 Beteiligungen, davon sind 17 öffentlich-rechtliche und 13 privatrechtliche Institutionen. Die Beteiligungsquoten reichen von 1 Prozent bis zu 100 Prozent. Das Beteiligungsportefeuille widerspiegelt mit seiner Heterogenität das breite und interessante sowie komplexe Aufgabengebiet eines Kantons.
Detaillierte Angaben den Beteiligungen und zur jeweiligen Strategie des Kantons finden sich in den Faktenblättern und Eigentümerstrategien.
Rechtsgrundlagen
Als 'Public Corporate Governance' gilt die Steuerung, Beaufsichtigung und Kontrolle von Beteiligungen der öffentlichen Hand. Der Kanton Basel-Landschaft hat das Management seiner Beteiligungen erstmals im Jahr 2009 in einer Verordnung geregelt, per 1. Januar 2015 in Gestalt der Richtlinie zu den Beteiligungen überarbeitet und per 1.1.2018 in einem Gesetz und einer dazugehörenden Verordnung festgelegt.