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Webartikel vom 17.09.2025, Sozialhilfestatistik 2024
Sozialhilfequote bleibt stabil
2024 waren im Kanton Basel-Landschaft 7’214 Personen bzw. 4’672 Unterstützungseinheiten (Fälle oder Dossiers) auf wirtschaftliche Sozialhilfe angewiesen. Ein Fall umfasste im Schnitt 1,5 Personen. Im Vergleich zu 2023 ist die Sozialhilfequote mit 2,4% gleich geblieben.
Leichter Rückgang der Sozialhilfequote bei jüngeren Sozialhilfebeziehenden
Kinder und Jugendliche sind als Teil von vulnerablen Gruppen besonders stark von Sozialhilfe betroffen. Sie machen 30,1% aller unterstützten Personen in der Sozialhilfe aus. 2019 lag die Sozialhilfequote der 0- bis 17-Jährigen bei 5,5%. Es gab in den letzten 5 Jahren einen Rückgang auf 4,2% per 2024. In allen Altersklassen blieben die Quoten im Vergleich zum Vorjahr stabil.
Der Anteil der Sozialhilfebezüger/innen im Alter von 55 bis 64 Jahren nimmt weiter zu. Lag der Anteil dieser Altersgruppe an allen unterstützten Personen im Jahr 2005 noch bei 5,2%, stieg er bis ins Jahr 2024 auf rund 12,8% an. Trotz dieser Entwicklung hat die Altersgruppe der 55- bis 64-Jährigen weiterhin die tiefste Sozialhilfequote unter allen Altersgruppen (mit Ausnahme der Altersgruppe der über 65-Jährigen).
Weiterer Rückgang der Sozialhilfequote bei ausländischer Wohnbevölkerung
Im Jahr 2024 waren im Baselbiet 1,4% der Schweizer Wohnbevölkerung und 5,5% der ausländischen Wohnbevölkerung auf Sozialhilfe angewiesen. Bei der ausländischen Bevölkerung ist die Sozialhilfequote nochmals zurückgegangen, jedoch hat deren Anteil an den Sozialhilfebeziehenden 2024 mit 57,3% leicht zugenommen.
Innerhalb der ausländischen Wohnbevölkerung sind Personen aus EU- und EFTA-Staaten mit einer Sozialhilfequote von 2% unterdurchschnittlich und deutlich weniger stark betroffen als Personen aus europäischen Nicht-EU-Staaten (5,4%) oder Personen aus der übrigen Welt (16,9%).
Mehrheitlich Einpersonenfälle
Bei der Mehrheit der Sozialhilfefälle handelt es sich um Einpersonenfälle (71,8%). Bei diesen Fällen wird eine einzelne Person unterstützt, unabhängig davon, ob sie alleine lebt oder nicht. Die zweitgrösste Fallgruppe bilden Alleinerziehende mit ihren Kindern. Sie machen 19,2% der Sozialhilfefälle aus und umfassen zusammen mit den Kindern 34,1% aller unterstützten Personen. Bei weiteren 5,8% der Fälle handelt es sich um Paare mit Kindern.
Im Vergleich zu früheren Jahren werden tendenziell mehr Einzelpersonen unterstützt. Ihr Anteil an allen Fällen stieg von 60% im Jahr 2005 auf 72% im Jahr 2024. Die Anteile der Dossiers von Paaren mit Kindern und Alleinerziehenden wurden hingegen kleiner. Eine Unterstützungseinheit umfasste 2024 im Durchschnitt 1,5 Personen. Über die Jahre betrachtet war die Fallgrösse tendenziell rückläufig. 2005 lag sie noch bei 1,8 Personen pro Fall.
1,7 Mio. Franken weniger Nettoaufwand als in 2023
2024 belief sich der Nettoaufwand der Gemeinden für die Sozialhilfe auf 67,9 Mio. Franken, 2023 waren es 69,6 Mio. Franken. Im Vergleich zu 2023 ist der Nettoaufwand um 1,7 Mio. Franken gesunken, was einem Rückgang von 2,5% entspricht. Der Nettoaufwand pro Einwohner/in sank von 232 Franken im Jahr 2023 auf 225 Franken im Jahr 2024. Der Nettoaufwand umfasst die Unterstützungsleistungen abzüglich der Rückerstattungen, welche zeitlich verzögert abgerechnet werden und nicht direkt im Jahr der Auszahlung in die Gemeinderechnung einfliessen.
Hinweis zur Datenqualität 2024
Die Zahlen für das Jahr 2024 sind aufgrund der Modernisierung der Sozialhilfestatistik mit Unsicherheiten behaftet. Die schrittweise Einführung vom Bundesamt für Statistik (BFS) ab April 2024 führte zu unvollständigen Datenlieferungen verschiedener Gemeinden und Sozialdiensten. Um fehlende Daten zu kompensieren, hat das BFS Gewichtungsfaktoren eingesetzt.
Aufgrund der methodischen Herausforderungen können für 2024 weder detaillierte Gemeindeanalysen noch bestimmte thematische Auswertungen durchgeführt werden. Analysen zu neuen und abgeschlossenen Fällen können aufgrund der unvollständigen Datenlage nicht erstellt werden.
Methodische Hinweise zur Sozialhilfestatistik:
Sozialhilfe: Die vorliegenden Auswertungen basieren auf der Sozialhilfe gemäss kantonalem Sozialhilfegesetz (Sozialhilfe im engeren Sinn). Weitere bedarfsabhängige Geldleistungen wie Krankenkassenverbilligung, Ergänzungsleistungen zu AHV/IV, Alimentenbevorschussung oder Wohnbeihilfen sind nicht berücksichtigt.
Grundgesamtheit: Die Sozialhilfeempfängerstatistik des Bundes für die wirtschaftliche Sozialhilfe umfasst Dossiers von Schweizerinnen/Schweizern, Niedergelassenen (C), Jahresaufenthalterinnen/Jahresaufenthaltern (B), Kurzaufenthalterinnen/Kurzaufenthaltern (L), Flüchtlingen mit Asyl (B5+), Personen mit anderen Bewilligungen und seit 2009 auch Dossiers von vorläufig Aufgenommenen, die mehr als sieben Jahre in der Schweiz leben (VA7+) sowie von vorläufig aufgenommenen Flüchtlingen mit einer Aufenthaltsdauer von mehr als sieben Jahren in der Schweiz (F7+). Vorläufig aufgenommene Flüchtlinge mit einer Aufenthaltsdauer von weniger als sieben Jahren (F7–) in der Schweiz, sowie Flüchtlinge mit Aufenthaltsstatus B mit weniger als 5 Jahren seit der Einreichung des Asylgesuchs (B5–), werden im Rahmen der Sozialhilfestatistik im Flüchtlingsbereich erfasst. Asylsuchende (N) und vorläufig aufgenommene Personen (F) mit maximal sieben Jahren Aufenthalt in der Schweiz (vorläufig aufgenommene Personen (F7–)/(VA7–)) werden im Rahmen der Sozialhilfestatistik im Asylbereich erfasst. Personen mit Schutzstatus S werden in einer separaten Sozialhilfestatistik erfasst. Massgebend ist der Aufenthaltsstatus der antragstellenden Person. Weitere Personen der Unterstützungseinheit werden auch bei anderem Aufenthaltsstatus als unterstütze Personen mitgezählt.
Sozialhilfefall: Die publizierten Zahlen beziehen sich auf Sozialhilfefälle, welche mindestens einmal im relevanten Jahr Sozialhilfeleistungen bezogen haben. Ein Fall kann mehrere unterstützte Personen umfassen.
Sozialhilfequote: Die Sozialhilfequote entspricht dem Anteil der Sozialhilfebeziehenden an der Wohnbevölkerung. Als Referenzbevölkerung für die Berechnung dient der Vorjahresendbestand der ständigen Wohnbevölkerung gemäss STATPOP (Bundesamt für Statistik; bis 2010 der Vorjahresendbestand der Wohnbevölkerung gemäss kantonaler Bevölkerungsstatistik).
Doppelzählungen: Eine Unterstützungseinheit kann pro Jahr in mehreren Fällen unterstützt werden. Zum Beispiel, wenn ein Wohnortswechsel erfolgt. Bei den Sozialhilfefällen und den unterstützten Personen werden im Bezirks- und Kantonstotal Doppelzählungen ausgeklammert, jedoch nicht bei den neuen/abgeschlossenen Fällen und den neu eingetretenen/ausgetretenen Personen.
Abschlüsse: Sozialhilfefälle werden abgeschlossen, wenn seit mehr als sechs Monaten keine Auszahlung mehr erfolgt ist. Es werden auch Abschlüsse von Fällen zum aktuellen Jahr gezählt, welche im Vorjahr eine letzte Auszahlung erhalten haben und im laufenden Jahr abgeschlossen wurden. Falls nach einem Unterbruch von mehr als sechs Monaten erneut ein Antrag auf Sozialhilfe gestellt wird, wird ein neuer Fall eröffnet.
Nettoaufwand: Als Nettoaufwand gelten diejenigen Kosten (Aufwand), welche den Sozialhilfebeziehenden «direkt» zugutekommen abzüglich der erhaltenen Rückerstattungen (Ertrag). Darin enthalten sind auch Eingliederungsmassnahmen. Hingegen ist der Verwaltungsaufwand (Sozialdienst und Sozialhilfebehörde) nicht in der Auswertung enthalten. Die Kosten des vom Bund finanzierten Asylwesens sind nicht enthalten. Es werden somit die Kosten derjenigen Personen betrachtet, welche in der Sozialhilfeempfängerstatistik der wirtschaftlichen Sozialhilfe (WSH) des Bundesamts für Statistik geführt werden.
Kontakt
Souad Guemghar
Data Scientist, Soziales
T 061 552 57 89
[email protected]
Amt für Daten und Statistik BL
Rheinstrasse 42
4410 Liestal
daten.bl.ch und statistik.bl.ch