1418coach
Das «1418coach»-Wochenende bietet 14- bis 18-Jährigen die Möglichkeit, sich zu Hilfsleiterinnen und Hilfsleitern im Kinder- und Jugendsport ausbilden zu lassen. Die Rekrutierung von ehrenamtlichen Leiterinnen und Leitern steht im Sorgenbarometer der Sportvereine ganz oben. Mit dem Projekt «1418coach» werden 14- bis 18-Jährige an die Leitungstätigkeit herangeführt. «1418coaches» unterstützen J+S-Leitende in den Trainings, bei Wettkämpfen und Trainingslagern.
Das «1418coach»-Wochenende dauert zwei ganze Tage und besteht aus allgemeinen und sportartenspezifischen Teilen. An einem Wochenende sind immer mehrere Sportarten dabei. Eine vollständige und aktive Teilnahme ist Voraussetzung für das Bestehen des Kurses.
Die drei «1418coach»-Bausteine
1. Ausbildung
An einem Ausbildungswochenende werden die Grundlagen des Leitens und sportartenspezifische Inhalte vermittelt. Die gezielt auf Jugendliche ausgerichtete Ausbildung befähigt die Teilnehmenden, im Verein erste Leiterinnen- und Leitereinsätze zu übernehmen. Nach Abschluss der Ausbildung erhalten die Teilnehmenden eine offizielle Anerkennung als «1418coach».
2. Gotti/Götti-System
Erfahrene J+S-Leitende begleiten und unterstützen die 14- bis 18-jährigen im Training. Dabei wird der «1418coach» zu einem aktiven Bestandteil des Leiterteams. Ihm werden angepasste Verantwortungsbereiche übertragen und diese mit zunehmender Erfahrung ausgebaut.
3. Unterstützungsbeiträge
Das Sportamt fördert Leiterinnen und Leitereinsätze von «1418coaches» in einem J+S-Kurs. Einsätze von «1418coaches» werden mit CHF 150.- pro Halbjahreskurs unterstützt (siehe Informationen für J+S-Coaches).
Kursplan «1418coach»
Der aktuelle Kursplan über alle Kantone mit allen Ausbildungsdaten ist hier zu finden: www.1418coach.ch
Folgende Ausbildungen finden im Kanton Basel-Landschaft statt:
Pro Verein können maximal zwei interessierte Jugendliche angemeldet werden.
Datum | Sportart | Kursort | Anmeldung |
27./28. April 2024 |
Fussball |
Liestal | |
27./28. April 2024 |
Turnen |
Liestal |
Jugendliche aus dem Kanton Basel-Landschaft aus anderen Sportarten können auch kostenlos an den Ausbildungen der anderen Kantone teilnehmen. «1418coach» wird aktuell in 13 Schweizer Kantonen sowie dem Fürstentum Liechtenstein angeboten.
Angaben zur Anmeldung
Die Anmeldung kann nicht direkt durch die Jugendlichen oder die Eltern erfolgen, sondern wird durch den J+S-Coach des Vereins oder Verbands getätigt.
Informationen zum Götti/Gotti-System
«1418coaches» haben im Verein ein Gotti oder einen Götti, welche die Verantwortung für die Begleitung der «1418coaches» tragen. Das Gotti/der Götti kennt das J+S-System und ist idealerweise entweder J+S-Coach oder J+S-Leitperson. Die Aufgaben des Gotti/Göttis sind im Merkblatt beschrieben.
Informationen für J+S-Coaches
Wie beantrage ich die «1418coach»-Beiträge?
Anmeldung: Es können ausschliesslich Saisonkurse angemeldet werden. Die Anmeldung ist spätestens eine Arbeitswoche vor Beginn des Angebots durch den J+S-Coach beim Sportamt Baselland einzureichen. Es wird keine Coach-Entschädigung ausgerichtet.
Saisonkurs: CHF 150.-- / Im Laufe von 6 Monaten findet während mindestens 15 Wochen je ein Training von mindestens 60 Minuten Dauer statt, bei welchem eine J+S-Leitperson und ein «1418coach» anwesend sind. Innerhalb von 12 Monaten sind zwei JSBL-Saisonkurse im gleichen J+S-Kurs möglich.
Maximalbeiträge: Der jährliche Maximalbeitrag pro Sportorganisation beträgt CHF 20‘000.00 für alle gemeldeten Angebote im Bereich von KJSBL. Zudem werden aufgrund der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel die Beitragsleistungen in den jeweiligen Sportarten begrenzt, sofern eine kritische Beitragssumme überschritten wird.
Kursabrechnung: Nur vom Sportamt bewilligte Angebote sind entschädigungsberechtigt. Der Link zur Online-Abrechnung wird zusammen mit dem Zusicherungsschreiben zugestellt. Dieses muss mit den erforderlichen Beilagen innerhalb eines Monates nach Erhalt der Abrechnung beim Sportamt eingereicht werden. Können die Unterlagen nicht innerhalb der vorgegebenen Frist eingereicht werden, kann die Frist durch eine vorgängige Absprache mit dem Sportamt auf maximal 60 Tage verlängert werden. Ohne vorgängige Absprache oder nach Ablauf der Verlängerungsfrist können keine Beträge geleistet werden.