Jugendsport Baselland (JSBL)

Diese Abkürzung entstand als Folge des Kantonalen Sportgesetzes 1991 und beabsichtigt die Förderung des Jugendsportes Baselland als bundesunabhängige Unterstützung. Überall dort, wo die Bundesinstitution J+S nicht greift, kann JSBL wirken. Konkret bedeutet das die Unterstützung von Sport mit unter Fünfjährigen (Muki Turnen oder Schwimmen), die Förderung der Sportfächer die noch nicht bei J+S Unterschlupf fanden und die Förderung von 14 bis 17-jährigen Leiterinnen und Leitern (Jungleitende).