Kinder- und Jugendsport Baselland (KJSBL)

Die Bezeichnung des kantonalen Förderprogramms (KJSBL) basiert auf der Grundlage des kantonalen Gesetzes über die Sportförderung 1991 (Stand 1. März 2021 / SGS 630) und bezweckt die Förderung des Kinder- und Jugendsports ergänzend zum Bund. Konkret bedeutet das die Unterstützung von Sport mit unter Fünfjährigen, die Förderung der nicht bei J+S angeschlossenen Sportarten sowie die Förderung von 14- bis 17-jährigen Leiterinnen und Leitern (1418coaches)
KJSBL 1418coach
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