KASAK

Das Kantonale Sportanlagen-Konzept (KASAK) bildet seit dem Jahr 2000 für den Kanton Basel-Landschaft die Grundlage für eine zukunftsgerichtete Sportanlagenpolitik unter Berücksichtigung der Kriterien Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit sowie unter Respektierung des Subsidiaritätsprinzips. Ziel ist das Erhalten und Erreichen eines qualitativ und quantitativ guten Sportanlagenangebots, insbesondere eines möglichst flächendeckenden Angebotes an zeitgemässen Sportanlagen von kantonaler oder überkommunaler Bedeutung. 49 Sportanlagen mit einem Bauvolumen von insgesamt über 141 Mio. Franken konnten in den letzten 20 Jahren mit finanziellen Beiträgen von rund 30 Mio. Franken aus einem KASAK-Verpflichtungskredit beziehungsweise aus Mitteln des Swisslos Sportfonds Baselland realisiert werden.
Mit 196 Sportanlagen von kantonaler oder regionaler Bedeutung, einer Vielzahl von lokalen Anlagen und über 100 öffentlichen Anlagen im Freien verfügt das Baselbiet über eine gute Sportinfrastruktur. Bei den Sporthallen, Fussballfeldern und den Hallen- und Freibädern ist der Kanton im schweizweiten Vergleich gut positioniert. Laut einer Erhebung sind 26 Sportanlagen von kantonaler oder regionaler Bedeutung sanierungsbedürftig. Dazu besteht Handlungsbedarf bei Kunsteisbahnen, Leichtathletik-Rundlaufbahnen, einigen sportartenspezifischen Anlagen und bei multifunktionellen Sportanlagen. In den nächsten Jahren sollen über 50 Projekte zum Erhalt bzw. zur Weiterentwicklung der regionalen Sportinfrastruktur mit einem geschätzten Gesamtbauvolumen von 277 Mio. Franken realisiert werden. Wie bei den bisherigen KASAK-Verpflichtungskrediten stehen durchschnittlich 2,4 Mio. Franken pro Jahr für Beiträge an Projekte von kantonaler oder regionaler Bedeutung zur Verfügung. Kleinere Projekte sollen wie bis anhin aus Mitteln des Swisslos Sportfonds mitfinanziert werden.
Gesuche für einen KASAK 4-Beitrag oder einen Beitrag aus dem Swisslos Sportfonds können online unter folgendem Link erfasst werden: GESUCHSFORMULAR SPORTANLAGEN
Der Landrat bewilligte am 5. November 2020 für die Finanzierung von KASAK 4 eine neue einmalige Rahmenausgabe von 19.2 Millionen Franken für die Jahre 2021 bis 2028 (LRB Nr. 594 vom 5.11.2020).