Konzept Kinder- und Jugendhilfe

Erarbeitung des Konzeptes Kinder- und Jugendhilfe
Im Auftrag des Regierungsrates wurde im Jahr 2010 ein erster Bericht mit einer Bestandesaufnahme über die Kinder- und Jugendhilfe im Kanton Basel-Landschaft erarbeitet und mittels eines Konsultationsverfahrens einer breiten Öffentlichkeit vorgestellt. Die Rückmeldungen zu den Vorschlägen der Projektgruppen fielen überwiegend positiv aus.

Die zehn Handlungsempfehlungen
Aus den Ergebnissen der Projektgruppe und den im Konsultationsverfahren vorgetragenen Hinweisen liessen sich konkrete Handlungsempfehlungen ableiten. Sie werden im Schlussbericht „ Kinder- und Jugendhilfe im Kanton Basel-Landschaft: Zehn Handlungsempfehlungen “  erläutert. Die Handlungsempfehlungen sind aufeinander abgestimmt und ergänzen sich wechselseitig.
Neben dem Ziel der bedarfsgerechten Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe ist eine der wesentlichen Zielsetzungen, die heute bestehende Kostensteigerung der stationären Kinder- und Jugendhilfe mittels neuer Steuerungs- und Überprüfungsmassnahmen zu kontrollieren.
Die zehn Handlungsempfehlungen umfassen
  • die Steigerung der Kapazitäten zur Koordination und Steuerung der Angebote durch Einrichtung einer kantonalen Koordinationsstelle
  • die Zusammenführung der in zahlreichen Gesetzen und Verordnungen verstreuten Regelungen in einem kantonalen Kinder- und Jugendhilfegesetz
  • eine stärkere formale Reglementierung von kostenintensiven Leistungsentscheidungen - verbunden mit der Auflage, Alternativen zur kostspieligen stationären Unterbringung regelmässig in Betracht zu ziehen
  • die Einführung einer materiellen Überprüfung von Beitragszusagen , die gewährleistet, dass sich Leistungsentscheidungen stärker an fachlichen Kriterien der Angemessenheit und Bedarfsgerechtigkeit zu bewähren haben
  • den Abbau der Privilegierung kostspieliger stationärer Leistungen und die verfahrensmässige Gleichbehandlung von stationären und ambulanten Leistungen
  • die Erarbeitung eines Leistungskatalogs für ambulante Angebote der Kinder- und Jugendhilfe als Grundlage für eine an Qualitäts- und Effizienzkriterien orientierte Erweiterung des Angebots im Bereich der vergleichsweise kostengünstigeren Leistungen
  • die Stärkung der Mütter- und Väterberatung als flächendeckend verfügbare Grundleistung
  • die Erarbeitung einer differenzierten   Bestandesaufnahme der Erziehungs-, Familien- und Jugendberatungsangebote einschliesslich ihrer regionalen Verfügbarkeit mit dem Ziel, Lücken im Angebot dieser unverzichtbaren Grundleistung zu identifizieren und gezielt schliessen zu können
  • die Erarbeitung von Vorschlägen und Kostenmodellen zu einer Ausweitung des Angebots an Schulsozialarbeit auf alle Schulstufen
  • die Erarbeitung eines Berichtes über Zugänge zu frühzeitig einsetzenden („freiwilligen“) Leistungen mit dem Ziel, Anhaltspunkte für weitere Verbesserungen der Zugangssteuerung zu erhalten.
Umsetzung
Die Umsetzung der Handlungsempfehlungen wurde vom Regierungsrat im Mai 2013 beschlossen. Sie erfolgt in verschiedenen Etappen. Die Planung sieht vor, dass bis im Jahr 2020 alle Handlungsempfehlungen umgesetzt sind. Wesentliche Beteiligte sind die Gemeinden als wichtiger Akteur im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe.

Kontakt

Amt für Kind, Jugend und Behindertenangebote
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