Tagesfamilien
Was sind Tagesfamilien?
Tagesfamilien sind ein Angebot der familienergänzenden Betreuung. In einer Tagesfamilie werden Kinder einzeln oder in einer kleineren Gruppe stunden- oder tageweise betreut.
Eltern/Sorgeberechtigte:
In einer Tagesfamilie wird Ihr Kind wie zu Hause betreut und hat oft Tagesgeschwister zum Spielen und Herumtoben. Sie und die Tagesfamilie vereinbaren die Betreuungszeiten für Ihr Kind nach den eigenen Wünschen und Bedürfnissen beziehungsweise Möglichkeiten.
Es ist von Vorteil, mit der Tagesfamilie einen Betreuungsvertrag abzuschliessen. Darin werden Einzelheiten der Betreuung wie beispielsweise Beginn und Umfang der Betreuung, Ferien, Krankheit, Entschädigung usw. verbindlich geregelt.
Die meisten Tagesfamilien sind in einem regionalen Tagesfamilienverein zusammengeschlossen. Die Adressen der einzelnen Vereine finden Sie hier: www.kibesuisse.ch.
Tagesfamilien sind ein Angebot der familienergänzenden Betreuung. In einer Tagesfamilie werden Kinder einzeln oder in einer kleineren Gruppe stunden- oder tageweise betreut.
Eltern/Sorgeberechtigte:
In einer Tagesfamilie wird Ihr Kind wie zu Hause betreut und hat oft Tagesgeschwister zum Spielen und Herumtoben. Sie und die Tagesfamilie vereinbaren die Betreuungszeiten für Ihr Kind nach den eigenen Wünschen und Bedürfnissen beziehungsweise Möglichkeiten.
Es ist von Vorteil, mit der Tagesfamilie einen Betreuungsvertrag abzuschliessen. Darin werden Einzelheiten der Betreuung wie beispielsweise Beginn und Umfang der Betreuung, Ferien, Krankheit, Entschädigung usw. verbindlich geregelt.
Die meisten Tagesfamilien sind in einem regionalen Tagesfamilienverein zusammengeschlossen. Die Adressen der einzelnen Vereine finden Sie hier: www.kibesuisse.ch.
Tagesfamilien:
Sie möchten als Tagesfamilie ein Kind aufnehmen? Die Betreuung von Tageskindern muss in jedem Fall der für Ihre Gemeinde zuständigen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) gemeldet werden. Familien, die regelmässig mehr als fünf gleichzeitig anwesende Kinder unter 12 Jahren während mehr als 15 Stunden pro Woche betreuen, gelten als Kindertagesstätte und benötigen eine Bewilligung des Amts für Kind, Jugend und Behindertenangebote (vgl. Rubrik Tagesbetreuungseinrichtungen für Kinder).
Die regionalen Tagesfamilienvereine beraten Sie in allen Fragen der Betreuung eines Tageskindes und zur Zusammenarbeit mit den Eltern/Sorgeberechtigten. Sie informieren über die Aufgaben, Rechte und Pflichten von Tagesfamilien und unterstützen Sie mit Unterlagen, Beratung und Weiterbildungen in Ihrer Betreuungsaufgabe. Die Angebote stehen allen Personen zur Verfügung, die Kinder in Tagespflege aufnehmen wollen.
Das AKJB empfiehlt, sich einer anerkannten Tagesfamilien-organisation anzuschliessen. Das AKJB ist gemäss § 3 des Gesetzes über die familienergänzende Kinderbetreuung zuständig für die Anerkennung von Tagesfamilienorganisationen.
Sie möchten als Tagesfamilie ein Kind aufnehmen? Die Betreuung von Tageskindern muss in jedem Fall der für Ihre Gemeinde zuständigen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) gemeldet werden. Familien, die regelmässig mehr als fünf gleichzeitig anwesende Kinder unter 12 Jahren während mehr als 15 Stunden pro Woche betreuen, gelten als Kindertagesstätte und benötigen eine Bewilligung des Amts für Kind, Jugend und Behindertenangebote (vgl. Rubrik Tagesbetreuungseinrichtungen für Kinder).
Die regionalen Tagesfamilienvereine beraten Sie in allen Fragen der Betreuung eines Tageskindes und zur Zusammenarbeit mit den Eltern/Sorgeberechtigten. Sie informieren über die Aufgaben, Rechte und Pflichten von Tagesfamilien und unterstützen Sie mit Unterlagen, Beratung und Weiterbildungen in Ihrer Betreuungsaufgabe. Die Angebote stehen allen Personen zur Verfügung, die Kinder in Tagespflege aufnehmen wollen.
Das AKJB empfiehlt, sich einer anerkannten Tagesfamilien-organisation anzuschliessen. Das AKJB ist gemäss § 3 des Gesetzes über die familienergänzende Kinderbetreuung zuständig für die Anerkennung von Tagesfamilienorganisationen.
Seit 1.1.2022 gelten für alle vom Kanton anerkannten Tagesfamilienorganisationen die Richtlinien zur Personensicherheitsprüfung in Tagesfamilienorganisationen, welche verbindliche Vorgaben zur Personensicherheitsprüfung bei Neuanstellungen, zur regelmässigen Überprüfung von Strafregisterauszügen sowie zum Vorliegen von Leitlinien zur Prävention von Grenzverletzungen umfassen.
Weiterführender Link:
Weiterführender Link:
- Verband Kinderbetreuung Schweiz (kibesuisse), www.kibesuisse.ch (Rubrik Tagesfamilienorganisationen )