Familienergänzende Kinderbetreuung
Aktuell: Bundesgesuch um Finanzhilfen für die Erhöhung von Subventionen in der familienergänzenden Kinderbetreuung abgeschlossen: Die Finanzhilfen des Bundes für die Erhöhung von FEB-Subventionen im Kanton Basel-Landschaft sind mit der Auszahlung des dritten und letzten Beitragsjahres abgeschlossen (Stand Oktober 2023). Eine Bilanz über die drei Beitragsjahre (Schuljahre 19/20 bis 21/22) ist im Faktenblatt des AKJB festgehalten.
Informationen zum Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung
Das Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung (FEB-Gesetz) sowie die Verordnung sind seit 1. Januar 2017 in Kraft.
Was ist familienergänzende Kinderbetreuung?
Unter dem Begriff familienergänzende Kinderbetreuung werden sämtliche Angebote zusammengefasst, welche tagsüber Kinder im Alter von drei Monaten bis zum Ende der Sekundarschule betreuen. Familienergänzende Betreuungsangebote sind Kindertagesstätten, Mittagstische (als Teil der familienergänzenden Betreuung im Schulbereich), schulergänzende Betreuungsangebote inkl. Tageskindergärten und Tagesschulen sowie Tagesfamilien. Spielgruppen werden aufgrund des meist nur geringen Betreuungsumfang nicht zur familienergänzenden Kinderbetreuung gezählt.
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Die Gesuchsunterlagen (inkl. Erläuterungen) für die Bewilligung von Tagesbetreuungseinrichtungen für Kinder (Kindertagesstätten und schulergänzende Betreuungsangebote inkl. Tageskindergärten und –schulen (Betreuungsteil)) finden Sie unter der Rubrik „Tagesbetreuungseinrichtungen für Kinder“ .
Bundesrechtliche Grundlagen:
- Verordnung über die Aufnahme von Pflegekindern (Pflegekinderverordnung, PAVO), SR 211.222.338
- Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung (KBFHG, SR 861)
Kantonalrechtliche Grundlagen:
- Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung, SGS 852
- Verordnung über die familienergänzende Kinderbetreuung, SGS 852.11
- Gesetz über die Sozial- und die Jugendhilfe (Sozialhilfegesetz, SHG), SGS 850
- Verordnung über die Kinder- und Jugendhilfe, SGS 850.15
- Verordnung über die Bewilligung und Beaufsichtigung von Heimen (Heimverordnung), SGS 850.14
- Bildungsgesetz, SGS 640 (§ 15 Bst. g. Bedarfsabklärung Mittagstisch)
- Verordnung über den Mittagstisch an der Sekundarschule, SGS 642.15