Familienergänzende Kinderbetreuung
Aktuell:
Bundesgesuch um Finanzhilfen für die Erhöhung von Subventionen in der familienergänzenden Kinderbetreuung: Seit 1. Juli 2018 ist die Anpassung des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung (KBFHG) in Kraft. Unter anderem können neu Kantone ein Gesuch um Finanzhilfen beim Bund einreichen, auf deren Kantonsgebiet die Subventionen für die familienergänzende Kinderbetreuung erhöht werden. Ziel ist es, die Betreuungskosten der Eltern zu reduzieren.
Der Verband Basellandschaftlicher Gemeinden (VBLG) und das Amt für Kind, Jugend und Behindertenangebote (AKJB) haben auf der Grundlage der Ergebnisse einer Gemeindebefragung vereinbart: Das AKJB wird bis spätestens Ende Juli 2019 ein Gesuch um Finanzhilfen beim Bundesamt für Sozialversicherungen einreichen. Es gilt das Referenzjahr 2018 für die Beitragsjahre (= Schuljahre) August 2019-Juli 2022.
Die Ergebnisse der Gemeindebefragung finden Sie im Bericht des Büro Communis vom August 2018: "Familienergänzende Kinderbetreuung in den Gemeinden des Kantons Basel-Landschaft: Aktuelle Situation sowie Empfehlung Bundesgesuch für Finanzhilfen"
Weitrere Informationen:
Informationsschreiben an die Gemeinden, September 2018
Bundesamt für Sozialversicherungen / Familienergänzende Kinderbetreuung
Informationen zum Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung
Das Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung (FEB-Gesetz) sowie die Verordnung sind seit 1. Januar 2017 in Kraft.
Was ist familienergänzende Kinderbetreuung?
Unter dem Begriff familienergänzende Kinderbetreuung werden sämtliche Angebote zusammengefasst, welche tagsüber Kinder im Alter von drei Monaten bis zum Ende der Sekundarschule betreuen. Familienergänzende Betreuungsangebote sind Kindertagesstätten, Mittagstische (als Teil der familienergänzenden Betreuung im Schulbereich), schulergänzende Betreuungsangebote inkl. Tageskindergärten und Tagesschulen sowie Tagesfamilien. Spielgruppen werden aufgrund des meist nur geringen Betreuungsumfang nicht zur familienergänzenden Kinderbetreuung gezählt.
Weiter zu:
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Die Gesuchsunterlagen (inkl. Erläuterungen) für die Bewilligung von Tagesbetreuungseinrichtungen für Kinder (Kindertagesstätten und schulergänzende Betreuungsangebote inkl. Tageskindergärten und –schulen (Betreuungsteil)) finden Sie unter der Rubrik „Tagesbetreuungseinrichtungen für Kinder“ .
Bundesrechtliche Grundlagen:
- Verordnung über die Aufnahme von Pflegekindern (Pflegekinderverordnung, PAVO), SR 211.222.338
- Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung (KBFHG, SR 861)
Kantonalrechtliche Grundlagen:
- Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung, SGS 852
- Verordnung über die familienergänzende Kinderbetreuung, SGS 852.11
- Gesetz über die Sozial- und die Jugendhilfe (Sozialhilfegesetz, SHG), SGS 850
- Verordnung über die Kinder- und Jugendhilfe, SGS 850.15
- Verordnung über die Bewilligung und Beaufsichtigung von Heimen (Heimverordnung), SGS 850.14
- Bildungsgesetz, SGS 640 (§ 15 Bst. g. Bedarfsabklärung Mittagstisch)
- Verordnung über den Mittagstisch an der Sekundarschule, SGS 642.15