Familienergänzende Kinderbetreuung

Für aktuelle Informationen zur familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung während der Coronakrise: siehe hier

Aktuell:

Bundesgesuch um Finanzhilfen für die Erhöhung von Subventionen in der familienergänzenden Kinderbetreuung: Basierend auf dem Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung (KBFHG) hat der Kanton Basel-Landschaft ein Gesuch beim Bund eingereicht. Das Bundesamt für Sozialversicherungen hat entschieden, dass der Kanton in den Schuljahren 2019/20 bis 2021/22 Anspruch auf Finanzhilfen hat, da die Subventionen für die familienergänzende Kinderbetreuung auf dem Kantonsgebiet gegenüber dem Referenzjahr 2018 erhöht werden. Ziel der Finanzhilfen des Bundes ist es, die Betreuungskosten der Eltern zu reduzieren.

Die Gemeinden werden vom AKJB direkt über die jeweiligen Meilensteine und Entscheide informiert.

Weitere Informationen:

Bundesamt für Sozialversicherungen / Familienergänzende Kinderbetreuung

Bericht "Familienergänzende Kinderbetreuung in den Gemeinden des Kantons Basel-Landschaft: Aktuelle Situation sowie Empfehlung Bundesgesuch für Finanzhilfen" (Büro Communis, August 2018)

Informationen zum Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung  

Das Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung (FEB-Gesetz) sowie die Verordnung sind seit 1. Januar 2017 in Kraft.

 
Was ist familienergänzende Kinderbetreuung?
Unter dem Begriff familienergänzende Kinderbetreuung werden sämtliche Angebote zusammengefasst, welche tagsüber Kinder im Alter von drei Monaten bis zum Ende der Sekundarschule betreuen. Familienergänzende Betreuungsangebote sind Kindertagesstätten, Mittagstische (als Teil der familienergänzenden Betreuung im Schulbereich), schulergänzende Betreuungsangebote inkl. Tageskindergärten und Tagesschulen sowie Tagesfamilien. Spielgruppen werden aufgrund des meist nur geringen Betreuungsumfang nicht zur familienergänzenden Kinderbetreuung gezählt.

 
Welche Aufgaben hat das AKJB?
In der familienergänzenden Kinderbetreuung ist das Amt für Kind, Jugend und Behindertenangebote (AKJB) zuständig für die Bewilligung der und Aufsicht über die Tagesbetreuungseinrichtungen für Kinder im Kanton Basel-Landschaft. Dazu gehört basierend auf der PAVO die Leumundsprüfung aller Mitarbeitenden. Das AKJB berät Interessierte, die ein familienergänzendes Betreuungsangebot im Kanton Basel-Landschaft eröffnen möchten, sowie bestehende Tagesbetreuungseinrichtungen für Kinder. 
Darüber hinaus ist das AKJB mit Inkrafttreten des FEB-Gesetzes per 2017 zuständig für die Umsetzung von einigen neuen Aufgaben. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.
 
Handbücher "Wie gründe und führe ich erfolgreich eine Kita?" und "Kinder und Jugendliche schulergänzend betreuen"
Wer ein Tagesbetreuungsangebot für Kinder eröffnen möchte, muss die Rahmenbedingungen und einige fachliche Aspekte beachten und hat entsprechend viele Fragen. Um die Übersicht zu erleichtern und einen Überblick über die wichtigsten kantonalen Bewilligungs-Voraussetzungen zu bieten, stellt das AKJB die Handbücher "Wie gründe und führe ich erfolgreich eine Kita?" (Stand 2022) sowie "Kinder und Jugendliche schulergänzend betreuen - Voraussetzungen und Empfehlungen für erfolgreiche Angebote" (Stand 2022) zur Verfügung. Weitere Informationen zu den Handbüchern finden Sie unter der Rubrik „Tagesbetreuungseinrichtungen für Kinder“ .
 
Bewilligung von Einrichtungen
Die Gesuchsunterlagen (inkl. Erläuterungen) für die Bewilligung von Tagesbetreuungseinrichtungen für Kinder (Kindertagesstätten und schulergänzende Betreuungsangebote inkl. Tageskindergärten und –schulen (Betreuungsteil)) finden Sie unter der Rubrik „Tagesbetreuungseinrichtungen für Kinder“ .
                                         
Veranstaltungsreihe "FEB-Gemeindegespräche"
Seit 2014 führen das AKJB und der Fachbereich Familien der Sicherheitsdirektion gemeinsam die Veranstaltungsreihe "FEB-Gemeindegespräche" durch. Die Veranstaltung behandelt Themen zur familienergänzenden Kinderbetreuung und richtet sich primär an die Gemeinden im Kanton BL. Die Unterlagen zu den Veranstaltungen finden Sie hier.
  
Bundes- und kantonalrechtliche Grundlagen:   
 

Bundesrechtliche Grundlagen:

Kantonalrechtliche Grundlagen:

Kontakt

Amt für Kind, Jugend und Behindertenangebote
Ergolzstrasse 3, Postfach
4414 Füllinsdorf
T 061 552 17 70
  
Telefonzeiten Hauptnummer:
Montag - Freitag von 8.30 - 12.00 Uhr
 
 

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