Kinder- und Jugendförderung

Was ist Kinder- und Jugendförderung?
Kinder- und Jugendförderung umfasst die Förderung der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen ab dem Kindergartenalter bis zum vollendeten 25. Lebensjahr ausserhalb von Schule und Familie. Sie unterstützt die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen zu selbständigen und sozial verantwortlichen Personen und schafft günstige Rahmenbedingungen, in denen junge Menschen gut leben und sich entfalten können. Die Kinder- und Jugendförderung wird auf kantonaler, regionaler und kommunaler Ebene von einer Vielzahl von Akteuren umgesetzt. Sie umfasst einerseits die verschiedenen Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (Gemeinden bzw. deren Beauftragte, Vereine, Landeskirchen) und der verbandlichen Kinder- und Jugendarbeit (Pfadi, Cevi und Blauring). Andererseits umfasst die Kinder- und Jugendförderung die Partizipation der Kinder und Jugendlichen, also die Mitwirkung z.B. in der Gestaltung von Spielplätzen, Schulbauten und Plätzen im öffentlichen Raum oder in der Gestaltung von Freizeitangeboten.
 
Kantonale Kinder- und Jugendförderung
Der Kanton Basel-Landschaft (AKJB und Gesundheitsförderung) arbeitet in der Kinder- und Jugendförderung eng mit dem Verein Offene Kinder- und Jugendarbeit Basel-Landschaft und Region (OKJA-BL) zusammen. In Zusammenhang mit dem Bundesprogramm NOKJ gaben der Kanton und OKJA-BL eine Bestandsaufnahme der Kinder- und Jugendförderung in Auftrag. Den verschiedenen Akteuren (Gemeinden, Kanton, Institutionen) steht damit eine fachlich-wissenschaftliche Grundlage für die Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendförderung zur Verfügung.
Von der Koordinationsstelle Kinder- und Jugendhilfe werden Aufgaben einer kantonalen Kinder- und Jugendbeauftragten wahrgenommen. Ziel ist die Entwicklung der Kinder- und Jugendförderung durch Beratung und Entwicklung.
 
Mit dem Jugendrat Baselland kann die Jugend an der Politik teilnehmen. Der Jugendrat ist eine vom Regierungsrat eingesetzte Kommission. Er kann mit Vernehmlassungen auf Vorlagen reagieren und mit Petitionen beispielsweise Anstösse für neue Gesetze oder die Gestaltung des öffentlichen Freiraums (Jugendkulturräume, Nachtbus) geben. Der Jugendrat nimmt damit direkt auf das politische Geschehen des Kantons Einfluss. Er vertritt die Interessen der Jugend gegenüber der Öffentlichkeit und der Kantonsregierung.

Kontakt

Amt für Kind, Jugend und Behindertenangebote
Ergolzstrasse 3, Postfach
4414 Füllinsdorf
T 061 552 17 70