Pflegefamilien
Aufnahme eines Pflegekindes
Sie interessieren sich für die Aufnahme eines Pflegekindes? Damit leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum Wohle des Kindes und zur kantonalen Kinder- und Jugendhilfe.
Die Aufnahme eines Kindes, auch wenn es mit Ihnen verwandt ist, in Wochen- oder Dauerpflege bedarf einer Bewilligung durch die Kindesschutzbehörde (KESB). Pflegefamilien und die unterbringenden Eltern oder anordnenden Behörden vereinbaren Abmachungen in einem Pflegevertrag.
Pflegeeltern erhalten eine finanzielle Entschädigung. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Fachlichkeit der Pflegefamilie. Die Pflegeeltern werden durch den Kanton angestellt, vorbehalten sind Anstellungen von Pflegeeltern bei einer Organisation mit einem Dienstleistungsangebot in Familienplatzierung.
Der Verdienstanteil des Pflegegelds muss versteuert werden. Die Pflegeeltern sind verpflichtet, Versicherungen für das Pflegekind abzuschliessen.
Der Verdienstanteil des Pflegegelds muss versteuert werden. Die Pflegeeltern sind verpflichtet, Versicherungen für das Pflegekind abzuschliessen.
Das Zentrum Pflegekinder Nordwestschweiz von familea informiert Sie über Aufgaben und Anforderungen, die an Pflegefamilien gestellt werden: www.familea.ch/de/Zentrum-Pflegekinder-Nordwestschweiz
Behörden
Als Behörde erwägen Sie die Unterbringung eines Kindes oder Jugendlichen in einer Pflegefamilie und suchen nach einem geeigneten Platz. Das Zentrum Pflegekinder Nordwestschweiz von familea ist Ihnen beim Finden behilflich. Der Verein WOPLA Familienplatzierung ist spezialisiert auf die Unterbringung in Pflegefamilien für Jugendliche und Kinder mit speziellem Unterstützungsbedarf.
Für Informationen zur Finanzierung von Unterbringungen in Pflegefamilien siehe «Beiträge an Ergänzende Hilfen zur Erziehung».
Eltern
Sie fühlen sich als Mutter oder Vater mit der Erziehung und Betreuung Ihres Kindes oder Jugendlichen überfordert und erwägen, es in einer Pflegefamilie unterzubringen. Besprechen Sie sich mit der Sozialberatung Ihrer Gemeinde. Diese Stelle analysiert mit Ihnen gemeinsam die Situation und sucht nach Auswegen aus den aktuellen Schwierigkeiten und nach mittel- und langfristigen Lösungen. Alternativ zu einer Unterbringung in einer Pflegefamilie wird geprüft, ob sozialpädagogische Familienbegleitung genügend Unterstützung bietet, sodass die Entwicklung Ihres Kindes nicht gefährdet ist.
Sollte eine Unterbringung in einer Pflegefamilie in Frage kommen, suchen Sie gemeinsam nach einem passenden Platz und bereiten die Unterbringung vor.
Der Kanton gewährt Beiträge an die Betreuungskosten von Kindern und Jugendlichen in Pflegefamilien, sofern die Unterbringung fachlich indiziert oder kindesschutzrechtlich angeordnet ist. Für Informationen zur Finanzierung von Unterbringungen in Pflegefamilien siehe «Beiträge an Ergänzende Hilfen zur Erziehung» .
Weitere Informationen
Kantonal- und bundesrechtliche Grundlagen:
- Eidgenössische Pflegekinderverordnung PAVO
Kantonal- und bundesrechtliche Grundlagen:
- Eidgenössische Pflegekinderverordnung PAVO