Schulsozialarbeit
Was ist Schulsozialarbeit?
Die Schulsozialarbeit setzt sich zum Ziel, Kinder und Jugendliche auf ihrem Weg zum Erwachsenwerden zu begleiten, sie bei einer für sie befriedigenden Lebensbewältigung zu unterstützen und ihre Kompetenzen zur Lösung von persönlichen und/oder sozialen Problemen zu fördern.
Schulsozialarbeit handelt vertraulich und sucht Lösungen im direkten persönlichen Kontakt mit den Schülerinnen und Schülern. Sie unterstützt Schülerinnen und Schüler in Zusammenarbeit mit Lehrpersonen und Eltern und vernetzt sie mit Fachstellen und Einrichtungen der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe.
Wie ist der Kanton in der Schulsozialarbeit engagiert?
Der Kanton Basel-Landschaft bietet Schulsozialarbeit in den Schulen der Sekundarstufe an. Das Amt für Kind, Jugend und Behindertenangebote ist Führungsinstanz der Schulsozialarbeiterinnen und -sozialarbeiter der Sekundarschulen.
Schulsozialarbeit auf Kindergarten- und Primarstufe wird von verschiedenen Gemeinden angeboten. Seit dem 1. August 2018 besteht im Bildungsgesetz eine rechtliche Grundlage und seit dem 1. April 2021 ist die Verordnung über den Schulsozialdienst auf der Primarstufe in Kraft. Die Verordnung legt die Grundzüge des Schulsozialdienstes auf der Primarstufe im Sinne von Minimalstandards fest und bietet allen Beteiligten eine Orientierung. Als fachliche und ideelle Interessenvertretung sind die Schulsozialarbeitenden auf Primarstufe im Verein Schulsozialarbeit Primarstufe Baselland organisiert. Ein Leitfaden zur Einführung und Umsetzung von Schulsozialarbeit auf Primarstufe steht den Gemeinden zur Verfügung. Die Gemeinden haben die Möglichkeit, Schulsozialarbeit auf der Primarstufe beim Kanton einzukaufen.
Welche Aufgaben übernimmt Schulsozialarbeit?
Die wichtigsten Angaben enthält der Flyer Schulsozialarbeit an den Sekundarschulen BL .
Der Schulsozialdienst des Kantons Basel-Landschaft arbeitet mit dem Rahmenkonzept des Schulsozialdienstes des Kantons Basel-Landschaft und dem Standard für die Kooperation Schulsozialdienst Sekundarstufe I als konzeptionelle Grundlagen. Mögliche Aufgabenbereiche sind insbesondere:
Der Schulsozialdienst des Kantons Basel-Landschaft arbeitet mit dem Rahmenkonzept des Schulsozialdienstes des Kantons Basel-Landschaft und dem Standard für die Kooperation Schulsozialdienst Sekundarstufe I als konzeptionelle Grundlagen. Mögliche Aufgabenbereiche sind insbesondere:
- Einzel- und Gruppenberatungen
- Klasseninterventionen
- Vernetzung mit Fachstellen, ortsansässigen Behörden und Einrichtungen der Jugendhilfe
Die Leistungen des Schulsozialdienstes werden in den jährlichen Rechenschaftsberichten ausgewiesen.
- Rechenschaftsbericht 2021/22
- Rechenschaftsbericht 2020/21
- Rechenschaftsbericht 2019/20
- Rechenschaftsbericht 2018/19
- Rechenschaftsbericht 2017/18
- Rechenschaftsbericht 2016/17
- Rechenschaftsbericht 2015/16
- Rechenschaftsbericht 2014/15
- Rechenschaftsbericht 2013/14
Wo steht Schulsozialarbeit zur Verfügung?
Folgende Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter engagieren sich an den Sekundarschulen für die Jugendlichen, deren Eltern und Lehrpersonen:
Gesetzliche Grundlagen:
- Bildungsgesetz SGS 640
- Verordnung über den Schulsozialdienst auf der Sekundarstufe I und II SGS 645.31
- Verordnung über den Schulsozialdienst auf der Primarstufe SGS 645.30
Informationen zu den Schulen sind auf der Website des Amtes für Volksschulen zu finden.