Schulsozialarbeit
Was ist Schulsozialarbeit?
Die Schulsozialarbeit setzt sich zum Ziel, Kinder und Jugendliche auf ihrem Weg zum Erwachsenwerden zu begleiten, sie bei einer für sie befriedigenden Lebensbewältigung zu unterstützen und ihre Kompetenzen zur Lösung von persönlichen und/oder sozialen Problemen zu fördern.
Schulsozialarbeit handelt vertraulich und sucht Lösungen im direkten persönlichen Kontakt mit den Schülerinnen und Schülern. Sie unterstützt Schülerinnen und Schüler in Zusammenarbeit mit Lehrpersonen und Eltern und vernetzt sie mit Fachstellen und Einrichtungen der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe.
Wie ist der Kanton in der Schulsozialarbeit engagiert?
Der Kanton Basel-Landschaft bietet Schulsozialarbeit in den Schulen der Sekundarstufe an. Das Amt für Kind, Jugend und Behindertenangebote ist Führungsinstanz der Schulsozialarbeiterinnen und -sozialarbeiter der Sekundarschulen.
Schulsozialarbeit auf Kindergarten- und Primarstufe wird von verschiedenen Gemeinden angeboten. Seit dem 1. August 2018 besteht im Bildungsgesetz eine rechtliche Grundlage. Ein Leitfaden zur Einführung und Umsetzung von Schulsozialarbeit auf Primarstufe ist erstellt und steht Gemeinden zur Verfügung.
Welche Aufgaben übernimmt Schulsozialarbeit?
Die wichtigsten Angaben enthält der Flyer Schulsozialarbeit an den Sekundarschulen BL .
Der Schulsozialdienst des Kantons Basel-Landschaft arbeitet mit dem Rahmenkonzept des Schulsozialdienstes des Kantons Basel-Landschaft und dem Standard für die Kooperation Schulsozialdienst Sekundarstufe I als konzeptionelle Grundlagen. Mögliche Aufgabenbereiche sind insbesondere:
Der Schulsozialdienst des Kantons Basel-Landschaft arbeitet mit dem Rahmenkonzept des Schulsozialdienstes des Kantons Basel-Landschaft und dem Standard für die Kooperation Schulsozialdienst Sekundarstufe I als konzeptionelle Grundlagen. Mögliche Aufgabenbereiche sind insbesondere:
- Einzel- und Gruppenberatungen
- Klasseninterventionen
- Vernetzung mit Fachstellen, ortsansässigen Behörden und Einrichtungen der Jugendhilfe
Die Leistungen des Schulsozialdienstes werden in den jährlichen Rechenschatsberichten ausgewiesen.
- Rechenschaftsbericht 2018/19
- Rechenschaftsbericht 2017/18
- Rechenschaftsbericht 2016/17
- Rechenschaftsbericht 2015/16
- Rechenschaftsbericht 2014/15
- Rechenschaftsbericht 2013/14
Wo steht Schulsozialarbeit zur Verfügung?
Folgende Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter engagieren sich an den Sekundarschulen für die Jugendlichen, deren Eltern und Lehrpersonen:
Gesetzliche Grundlagen:
- Bildungsgesetz SGS 640
- Verordnung über den Schulsozialdienst auf der Sekundarstufe I und II SGS 645.31
Informationen zu den Schulen sind unter http://www.avs.bl.ch , der Website des Amtes für Volksschulen, zu finden.