Beiträge an Ergänzende Hilfen zur Erziehung

Gemäss Sozialhilfegesetz gewährt der Kanton Beiträge:
 

a. an die Aufenthalts- und Betreuungskosten sowie an die Nachbetreuungskosten von Kindern und Jugendlichen in anerkannten, inländischen oder benachbarten ausländischen Wohnheimen;

b. an die Aufenthalts- und Betreuungskosten von Kindern und Jugendlichen in anerkannten, inländischen Pflegefamilien;

c. an die Kosten für Leistungen der ambulanten erzieherischen Hilfen von anerkannten Anbietern.

Beiträge werden gewährt, wenn die Leistung fachlich indiziert oder jugendstrafrechtlich oder im Rahmen des Kindesschutzrechts angeordnet ist und das Kind bzw. die oder der Jugendliche zivilrechtlichen Wohnsitz im Kanton hat. Beiträge werden bis zur Erreichung der Volljährigkeit gewährt. Sie können bei Bedarf darüber hinaus gewährt werden.
 
Die Unterhaltspflichtigen beteiligen sich nach Massgabe ihrer finanziellen Leistungskraft sowie mit zweckgerichteten Sozialversicherungsleistungen an den Beiträgen. Auch minderjährige Jugendliche, die ein eigenes Einkommen erzielen oder die Unterhaltsbeiträge oder Verwandtenunterstützung erhalten, sowie volljährige Jugendliche beteiligen sich. 
 
Die Details sind in der Verordnung über die Kinder- und Jugendhilfe geregelt.
 

Ablaufschema Beiträge an ergänzende Hilfen zur Erziehung

 
 

E-Formular zur Beantragung von Beiträgen an Ergänzende Hilfen zur Erziehung

Mittels E-Formular können folgende Ergänzende Hilfen zur Erziehung beantragt werden:

  • Sozialpädagogische Familienbegleitung (SPF) von anerkannten Anbietern
  • Unterbringungen in Pflegefamilien
  • Unterbringungen in anerkannten Heimen; falls indiziert inkl. interner Schule oder stationären Leistungen zur Berufsintegration
  • Entlastungstage für Familien mit behinderten Kindern

Gesuche für SPF sowie Unterbringungen in Pflegefamilien und Heime können von folgenden indikationsberechtigten Stellen eingereicht werden:

  • Soziale Dienste der Gemeinden
  • Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden
  • Birmann Stiftung
  • Stiftung Mosaik
  • Kinder- und Jugendpsychiatrie KJP BL
  • berechtigte private Dienstleistungsanbieter im Auftrag einer Gemeinde oder einer KESB
Gesuche für Entlastungstage können zusätzlich von den Eltern direkt eingereicht werden.
 
Anleitungen zum E-Formular:
 

Tutorial E-Formular 1: Einführung und Startseite

Tutorial E-Formular 2: Daten speichern und laden

 
 
Weitere Formulare in Ergänzung zum E-Formular

Die folgenden Formulare sind nicht im E-Formular enthalten.
Falls notwendig bitte ausfüllen, als PDF speichern und ins E-Formular laden.
Allenfalls ist auch eine Einreichung via [email protected] möglich.

Berechnung Kostenbeteiligung (Pflegefamilien, Heime)
Personalblatt (für Pflegeeltern) >> WICHTIG: Pflegefamilien mit zwei Pflegeelternteilen geben bitte hier auf diesem Personalstammblatt nur eine Person als Kontaktperson (ist gleich Kontoinhaber/in) für das Dienstleistungszentrum Personal und für die Überweisung des Pflegegeldes an
Zusatzfragebogen Quellensteuer zum Personalblatt (nur für quellensteuerpflichtige Pflegeeltern)
Abrechnungsraster Aufenthaltstage (tageweise Betreuung in Pflegefamilien)
Um Beiträge an eine Nachbetreuung zu beantragen, schickt die indizierende Stelle  eine Kurzbegründung an [email protected]

 

Bisherige Formulare

Bis auf weiteres können alternativ zum E-Formular auch die bisherigen Formulare eingereicht werden:

Sozialpädagogische Familienbegleitung:

Pflegefamilien und Heime:

 

Weitere Informationen und Merkblätter

 

Kontakt

Amt für Kind, Jugend und Behindertenangebote
Ergolzstrasse 3, Postfach
4414 Füllinsdorf
T 061 552 17 70
  
Telefonzeiten Hauptnummer:
Montag - Freitag von 8.30 - 12.00 Uhr