Beiträge an Ergänzende Hilfen zur Erziehung
a. an die Aufenthalts- und Betreuungskosten sowie an die Nachbetreuungskosten von Kindern und Jugendlichen in anerkannten, inländischen oder benachbarten ausländischen Wohnheimen;
b. an die Aufenthalts- und Betreuungskosten von Kindern und Jugendlichen in anerkannten, inländischen Pflegefamilien;
c. an die Kosten für Leistungen der ambulanten erzieherischen Hilfen von anerkannten Anbietern.
Ablaufschema Beiträge an ergänzende Hilfen zur Erziehung
E-Formular zur Beantragung von Beiträgen an Ergänzende Hilfen zur Erziehung
Mittels E-Formular können folgende Ergänzende Hilfen zur Erziehung beantragt werden:
- Sozialpädagogische Familienbegleitung (SPF) von anerkannten Anbietern
- Unterbringungen in Pflegefamilien
- Unterbringungen in anerkannten Heimen; falls indiziert inkl. interner Schule oder stationären Leistungen zur Berufsintegration
- Entlastungstage für Familien mit behinderten Kindern
Gesuche für SPF sowie Unterbringungen in Pflegefamilien und Heime können von folgenden indikationsberechtigten Stellen eingereicht werden:
- Soziale Dienste der Gemeinden
- Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden
- Birmann Stiftung
- Stiftung Mosaik
- Kinder- und Jugendpsychiatrie KJP BL
- berechtigte private Dienstleistungsanbieter im Auftrag einer Gemeinde oder einer KESB
Tutorial E-Formular 1: Einführung und Startseite
Tutorial E-Formular 2: Daten speichern und laden
Die folgenden Formulare sind nicht im E-Formular enthalten.
Falls notwendig bitte ausfüllen, als PDF speichern und ins E-Formular laden.
Allenfalls ist auch eine Einreichung via [email protected] möglich.
Bisherige Formulare
Bis auf weiteres können alternativ zum E-Formular auch die bisherigen Formulare eingereicht werden:
Sozialpädagogische Familienbegleitung:
Pflegefamilien und Heime:
Weitere Informationen und Merkblätter