Betreutes Wohnen im Heim
Die Wohnheime der Behindertenhilfe stehen grundsätzlich unter agogischer Leitung. Neben Unterkunft und Verpflegung bieten sie Leistungen in Betreuung, Pflege, Arbeit, Tages- sowie Freizeitgestaltung an. Die Leistungsangebote der Heime unterscheiden sich nach ihrer konzeptionellen Ausrichtung.
Wenn Sie einen Platz in einem Wohnheim für behinderte Erwachsene suchen…
…müssen Sie nach der Individuellen Bedarfsermittlung selbst aktiv werden. In Basel-Landschaft besteht keine zentrale Zuweisung von Heimplätzen in der Behindertenhilfe. Wir unterstützen Sie bei der Suche nach einem Heimplatz mit Informationen und Dienstleistungen. Wenn Sie ausschliesslich Leistungen im Bereich Tagesstruktur (Betreute Tagesgestaltung oder Begleitete Arbeit) beziehen möchten, müssen Sie bei der Anmeldung zur Individuellen Bedarfsermittlung bereits die Institution wissen.
Eine Übersicht über die anerkannten Wohnheime in der Behindertenhilfe bieten Ihnen:
Wenn Sie einen Platz in einem Wohnheim für behinderte Erwachsene suchen…
…müssen Sie nach der Individuellen Bedarfsermittlung selbst aktiv werden. In Basel-Landschaft besteht keine zentrale Zuweisung von Heimplätzen in der Behindertenhilfe. Wir unterstützen Sie bei der Suche nach einem Heimplatz mit Informationen und Dienstleistungen. Wenn Sie ausschliesslich Leistungen im Bereich Tagesstruktur (Betreute Tagesgestaltung oder Begleitete Arbeit) beziehen möchten, müssen Sie bei der Anmeldung zur Individuellen Bedarfsermittlung bereits die Institution wissen.
Eine Übersicht über die anerkannten Wohnheime in der Behindertenhilfe bieten Ihnen:
Über die Möglichkeiten für befristete Heimaufenthalte in BL oder BS, beispielsweise zur Entlastung von betreuenden Angehörigen, können Sie sich anhand der Liste der anerkannten Einrichtungen für Personen mit Behinderung in den Kantonen Basel-Landschaft (folgt) informieren. Grundsätzlich können alle Wohnheime bezüglich allfälliger Entlastungsplätze angefragt werden. Sobald eine Zusage der Einrichtung vorliegt, ist das Anmeldeformular zur Individuellen Bedarfsermittlung beim AKJB einzureichen.
Unser Informationsblatt Heimplatzsuche und Heimfinanzierung für Personen mit Behinderung (folgt) gibt Ihnen zusätzliche Informationen.
Die Beratungsstelle der Stiftung Mosaik bietet Ihnen auf Anfrage Beratung an. Sie unterstützt Sie bei der Suche nach einem Heim-, Tagesbetreuungs- oder geschützten Arbeitsplatz. Sie ist zudem die Anlaufstelle des Verbundsystems der Heime . Das Verbundsystem unterstützt Personen mit Behinderung bei der Suche nach einem Wohnheimplatz, welche dringend auf einen Heimplatz angewiesen sind.
Was tun bei Beanstandungen im Heim?
Wir empfehlen Ihnen bei Beanstandungen die Leitung der Institution zu informieren. So ist sichergestellt, dass die Leitung die Beanstandung prüfen und falls notwendig Massnahmen einleiten kann.
Jede aufgenommene Person hat das Recht, unangemessene Behandlung bei der Anlaufstelle für Beanstandungen zu beanstanden. Kann eine aufgenommene Person dieses Recht nicht selber wahrnehmen, steht es ihrer gesetzlichen Vertretung oder den ihr nahestehenden Personen zu. Die Anlaufstelle für Beanstandungen hört die Person an, klärt den Sachverhalt ab und vermittelt. Sie informiert die Aufsichtsbehörde, wenn sie behördliche Massnahmen als angezeigt erachtet. Der Liste Unabhängige
Anlaufstellen der Einrichtungen der Behindertenhilfe mit Standort Kanton Basel-Landschaft können Sie die Kontaktdaten entnehmen.
Die Beratungsstelle der Stiftung Mosaik bietet Ihnen auf Anfrage Beratung an. Sie unterstützt Sie bei der Suche nach einem Heim-, Tagesbetreuungs- oder geschützten Arbeitsplatz. Sie ist zudem die Anlaufstelle des Verbundsystems der Heime . Das Verbundsystem unterstützt Personen mit Behinderung bei der Suche nach einem Wohnheimplatz, welche dringend auf einen Heimplatz angewiesen sind.
Was tun bei Beanstandungen im Heim?
Wir empfehlen Ihnen bei Beanstandungen die Leitung der Institution zu informieren. So ist sichergestellt, dass die Leitung die Beanstandung prüfen und falls notwendig Massnahmen einleiten kann.
Jede aufgenommene Person hat das Recht, unangemessene Behandlung bei der Anlaufstelle für Beanstandungen zu beanstanden. Kann eine aufgenommene Person dieses Recht nicht selber wahrnehmen, steht es ihrer gesetzlichen Vertretung oder den ihr nahestehenden Personen zu. Die Anlaufstelle für Beanstandungen hört die Person an, klärt den Sachverhalt ab und vermittelt. Sie informiert die Aufsichtsbehörde, wenn sie behördliche Massnahmen als angezeigt erachtet. Der Liste Unabhängige
Anlaufstellen der Einrichtungen der Behindertenhilfe mit Standort Kanton Basel-Landschaft können Sie die Kontaktdaten entnehmen.
Für weitere Informationen oder eine Kontaktaufnahme mit der kantonalen Aufsichtsbehörde steht Ihnen das Amt für Kind, Jugend und Behindertenangebote (AKJB) zur Verfügung.
Der Verband soziale Unternehmen beider Basel (SUbB) und die IG PRIKOP führen zudem eine Ombudsstelle als unabhängige Beschwerdestelle für Menschen mit Behinderung. Die Ombudsstelle versteht sich als ergänzendes Angebot zu den unabhängigen Anlaufstellen für Beanstandungen der Einrichtungen.
Wann wird eine Kantonale Anerkennung für Heime und Tagesstätten der Behindertenhilfe notwendig?
Die Anerkennung schafft die Voraussetzung für die Finanzierung Leistungen der Behindertenhilfe.
Die Anerkennung schafft die Voraussetzung für die Finanzierung Leistungen der Behindertenhilfe.
Sie richtet sich nach den Vorgaben des Gesetzes über die Behindertenhilfe (SGS 853) und der Verordnung über die Behindertenhilfe (SGS 853.11) mit deren Anhängen.
Das Amt für Kind, Jugend- und Behindertenangebote führt die Aufsicht über die anerkannten Heime, Tages- und Werkstätten und das institutionelle Anbieten von ambulanter Wohnbegleitung in Basel-Landschaft. .
Für einen erstmaligen Antrag auf Anerkennung oder einen Antrag auf Anpassung (Meldung einer Änderung) einer bestehenden Anerkennung verwenden Sie bitte die folgenden Formulare (folgen).