Informationen und Dokumente für Personen mit Behinderung

Grundlagendokumente
Diese Broschüre erklärt Ihnen, was das neue Behindertenhilfegesetz seit 1. Januar 2017 im Kanton Basel-Landschaft bedeutet.
 
Angebotsplattform meinplatz.ch: Finden Sie Ihren Wohn- oder Arbeitsplatz. Auf der überregionalen Plattform meinplatz.ch  finden Sie seit Januar 2022 eine Übersicht über die ambulanten und stationären Leistungen der Behindertenhilfe und deren Verfügbarkeiten im Kanton Basel-Landschaft sowie in 8 weiteren Kantonen. Das Angebot der freien Plätze in den Einrichtungen wird mindestens einmal monatlich aktualisiert (Flyer).
 
Für weitere Unterstützung bei der Wohnplatzsuche stehen Ihnen die  Informations- und Beratungsstellen (INBES) zur Verfügung:
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INBES Beratungsstelle                     
Hohenrainstrasse 12c                       
4133 Pratteln                                    
Telefon: 058 775 28 00                     
 
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INBES Beratungsstelle
Clarastrasse 6
4058 Basel
Telefon: 061 686 92 22
 
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Burgweg 15
4058 Basel
061 551 04 03
 
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Rheinstrasse 12
4410 Liestal
061 551 02 03
 
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Das Handbuch beschreibt das Vorgehen von der Anmeldung über die Individuelle Bedarfsermittlung mit beiden Instrumenten bis zum Leistungsbezug.
 
Dieses Dokument entspricht dem Kapitel 2.4. im Handbuch und beschreibt das Verfahren und das Vorgehen zum Ausfüllen der Fremd- und Selbsteinschätzungen.
 
Dieses Dokument entspricht dem Kapitel 2.3. im Handbuch und beschreibt das Verfahren und das Vorgehen zum Ausfüllen des IHP-Bogens.
 
Erläuterungen zur Beitragsverfügung für Personen mit Wohnsitz und Leistungsbezug in Basel-Landschaft.
 

Formulare

Dieses Formular müssen Sie ausfüllen und dem Amt für Kind, Jugend und Behindertenangebote per Post schicken, bevor Sie in eine Einrichtung eintreten oder ambulante Unterstützung erhalten. Es gilt auch für Entlastungsaufenthalte oder wenn eine vorgezogene Bedarfsüberprüfung beantragt wird.
 
Mutationsmeldung (Version vom 27.02.2019)
Bitte melden Sie dem Amt für Kind, Jugend und Behindertenangebote, wenn sich Änderungen bei Ihrem Leistungsbezug ergeben haben oder geplant sind (auch Austritt).
 
Mit diesem Antrag wird der konkrete Leistungsbezug beantragt, sobald die Bedarfsstufe pro Leistung feststeht. Der Antrag ist von der leistungserbringenden Institution auszufüllen. Sie als antragstellenden Person mit zivilrechtlichem Wohnsitz im Kanton Basel-Landschaft unterschreiben diesen Antrag auch. Bei einem Wechsel der Einrichtung oder des ambulanten Anbieters zwischen Basel-Stadt und Basel-Landschaft kann der neue Leistungsbezug mit der bisherigen Bedarfsstufe direkt mit diesem Formular beantragt werden.
 

Fragebogen

   
Wann können Sie eine Selbsteinschätzung ausfüllen?
Wenn Sie zum ersten Mal oder zur Überprüfung eine Bedarfsermittlung durchlaufen und mit dem Ergebnis der Fremdeinschätzung (durch die leistungserbringende Institution) nicht einverstanden sind.
Selbsteinschätzungen IBBplus :
       
Selbsteinschätzungen IBBplus in leichter Sprache (Version 2019):
Ihre ausgefüllte Selbsteinschätzung schicken Sie per Post an die Fachliche Abklärungsstelle:
SVA Basel-Landschaft
Hauptstrasse 109
4102 Binningen
Telefon: 061 425 25 25
 

 Listen und Tarife

nicht-institutioneller Leistungsbezug (persönliches Budget)

Kontakt

Amt für Kind, Jugend und Behindertenangebote
Ergolzstrasse 3, Postfach
4414 Füllinsdorf
T 061 552 17 70
  
Telefonzeiten Hauptnummer:
Montag - Freitag von 8.30 - 12.00 Uhr
 
  

Aktuell

Bei Fragen zum Coronavirus verweisen wir Sie auf die Internetseite www.bl.ch/corona.