Individuelle Bedarfsermittlung

Die Angebote an Wohn-, Arbeits- und Beschäftigungsmöglichkeiten orientieren sich am individuellen Unterstützungsbedarf der Personen mit Behinderung. Deshalb muss dieser Unterstützungsbedarf individuell bei denjenigen Personen ermittelt werden, die diese Angebote nutzen oder künftig nutzen möchten. Bis eine Person mit Behinderung diese Leistungen in Anspruch nehmen kann, sind mehrere Schritte notwendig. Diese werden zusammengefasst Verfahren zur Individuellen Bedarfsermittlung genannt. Die untenstehende Grafik zeigt die einzelnen Schritte. Dieses Verfahren gilt für Personen mit Behinderung, welche
  • Wohnsitz im Basel-Landschaft (BL) haben und
  • Leistungen der Behindertenhilfe im Kanton Basel-Stadt (BS) und / oder Basel-Landschaft in Anspruch nehmen wollen
 
Die Broschüre „Mehr Mitbestimmung und Eigenverantwortung“ erklärt Ihnen, was dies für Sie bedeutet.
Alle notwendigen Formulare finden Sie bei den Informationen und Dokumenten für Personen mit Behinderung.
Bild Legende:
Legende:
PmB = Person mit Behinderung oder ihre gesetzliche Vertretung
AKJB = Amt für Kind, Jugend und Behindertenangebote
 
Für Personen mit Behinderung und Wohnsitz im Kanton Basel-Landschaft, welche ein Angebot ausserhalb der Kantone BL und BS  in Anspruch nehmen wollen, gelten besondere Regelungen. Ebenso gilt ein anderes Vorgehen für Personen mit Behinderung mit ausserkantonalem Wohnsitz, die im Kanton Basel-Landschaft Leistungen beziehen wollen. Weiterführende Informationen zu diesen Regelungen und zum Verfahren finden Sie im Handbuch zur Individuellen Bedarfsermittlung.

Kontakt

Amt für Kind, Jugend und Behindertenangebote
Ergolzstrasse 3, Postfach
4414 Füllinsdorf
T 061 552 17 70