Zusammenleben

Kinder und Jugendliche sowie Menschen mit Behinderungen erhalten Unterstützung des Kantons.

Unsere Vision

Wir engagieren uns für Kinder, Jugendliche und Menschen mit Behinderung. Wir setzen uns für wirkungsvolle Unterstützungsangebote ein, die sie durch den Alltag und in schwierigen Lebenslagen begleiten. Durch bedarfsgerechte und qualitativ hochstehende Leistungen fördern wir ihre Entwicklung und ermöglichen ihnen Selbstbestimmung sowie eine gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft.

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Das Amt für Kind, Jugend und Behindertenangebote (AKJB) sichert Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen und ihren Familien den Zugang zu bedarfsgerechten und qualitativ hochstehenden Leistungen. Es ist für die Planung, Entwicklung und Finanzierung von Leistungen der Behindertenhilfe in den Bereichen Wohnen, Arbeit und Tagesbetreuung sowie der Kinder- und Jugendhilfe in Heimen, Pflegefamilien und von ambulanten Leistungserbringenden zuständig. Es bewilligt und beaufsichtigt die Heime für Kinder, Jugendliche und behinderte Erwachsene sowie die Kindertagesstätten und schulergänzenden Angebote. Zudem ist es für die heilpädagogische Früherziehung, die Schulsozialarbeit auf der Sekundarstufe und die Kinder- und Jugendförderung zuständig.

Das AKJB gliedert sich in die Bereiche Kind und Jugend / Behindertenangebote.

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Kind und Jugend

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Behindertenangebote

Kontakt

Amt für Kind, Jugend und Behindertenangebote
Ergolzstrasse 3, Postfach
4414 Füllinsdorf
T 061 552 17 70 
 
Telefonzeiten Hauptnummer:
Montag - Freitag von 8.30 - 12.00 Uhr
 
  

Corona

Bei Fragen zum Coronavirus verweisen wir Sie auf die Internetseite www.bl.ch/corona.