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Start der Umsetzung der Branchenstandards für den Schweizer Sport
Seit dem 1. Januar 2026 gelten für alle Sportorganisationen in der Schweiz die von Swiss Olympic erlassenen Branchenstandards für den Schweizer Sport. Im Sportamt Baselland wurde neu die Stabstelle «Sport und Gesellschaft» geschaffen, welche die Umsetzung der Branchenstandards im Kanton Basel-Landschaft verantwortet.
Seit dem 1. Januar 2026 gelten die Branchenstandards für den Schweizer Sport für alle Sportorganisationen in der Schweiz. Die von Swiss Olympic erarbeiteten Massnahmen legen Erwartungen an die Organisationsführung fest, fördern Good Governance, Prävention und Schutzkonzepte und sind eine Voraussetzung für zukünftige finanzielle Unterstützung durch den Bund. Der Branchenstandard wird durch das Ethik-Statut ergänzt, das individuelle Verhaltenspflichten für Einzelpersonen im Schweizer Sport enthält.
Die Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt stärken im Umfeld dieser definierten Rahmenbedingungen ihre Vermittlungsaufgabe. Seit dem 1. Januar 2026 leitet Michael Müller beim Sportamt Baselland die Stabstelle «Sport und Gesellschaft». Seit dem 1. Oktober 2025 ist Dr. Matthias Buser bei «Sport Basel» im Auftrag des Sportamts Basel-Stadt für «Sport und Gesellschaft» zuständig. Die beiden Fachstellen fungieren als Bindeglied für die Region Basel zwischen den übergeordneten Stellen des Bundesamtes für Sport, Swiss Olympic und den Sportvereinen, -verbänden und -organisationen. Sie verfolgen primär einen präventiven Ansatz.
In der zweiten Januarwoche 2026 tauschten sich die Verantwortlichen für «Sport und Gesellschaft» der Sportämter der Kantone Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Solothurn, Bern, Luzern und Zug erstmals an einem Treffen in Aarau aus. Dabei wurden erste Projektschwerpunkte festgelegt und mögliche Synergieeffekte eruiert.
Ein weiterer wichtiger Teil der Umsetzung des neuen Branchenstandards betrifft die grösseren Leistungszentren der Region Basel, die von kantonalen Stützpunktbeiträgen aus dem Swisslos Sportfonds profitieren. Sie müssen seit dem 1. Januar 2026 über eine Ethik-beauftragte Person verfügen, die sich für die Stärkung der ethischen Grundsätze im Sport einsetzt und in den jeweiligen Stützpunkten als Ansprechperson und zur Unterstützung aller Beteiligten zur Verfügung stehen. In diesem Zusammenhang wurden die Sockel- und Standardbeiträge der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt an die Stützpunkte erhöht. Gleichzeitig ist die Erfüllung der Auflagen Bedingung für künftige Auszahlungen aus den Swisslos Sportfonds der Basel-Landschaft Kantone und Basel-Stadt.