Stärkung der ambulanten Kinder- und Jugendhilfe

16.09.2020

Teilrevision des Sozialhilfegesetzes

Die Baselbieter Kinder- und Jugendhilfe unterstützt Kinder, Jugendliche und Familien bei der Bewältigung von Entwicklungs- und Erziehungsaufgaben. Im Rahmen der Teilrevision des Sozialhilfegesetzes sollen analog zu den stationären Hilfen der bedarfsgerechte Zugang zu den familienorientierten ambulanten Hilfen gewährleistet sowie deren Finanzierung neu geregelt werden.

Der Kanton Basel-Landschaft ist nach heutiger Rechtslage für die Sicherung des Angebots der stationären Hilfen wie Aufenthalten in Pflegefamilien oder Heimen zuständig. Bei der fachlichen Indikation oder Anordnung einer Massnahme durch einen Gemeindesozialdienst oder eine KESB übernimmt er auch deren Finanzierung. Die Zuständigkeit für die ambulanten Hilfen wie z. B. die sozialpädagogische Familienbegleitung liegt hingegen bei den Gemeinden.
In diesem Bereich fehlt bisher eine gezielte und koordinierte Angebotsplanung und -steuerung. In der Praxis kann dies zur Folge haben, dass Kinder und Jugendliche die benötigte ambulante Unterstützung nicht oder nicht rechtzeitig erhalten. Im Extremfall kann es sogar zu Fremdplatzierungen kommen, obwohl ambulante Hilfen die geeignetere und kostengünstigere Form der Unterstützung wären.

Einheitliche Finanzierung für alle Angebote – gleichwertiger Zugang
Die Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden im stationären Bereich hat sich bewährt. Mit der Teilrevision des Sozialhilfegesetzes soll der Kanton deshalb neu auch die ambulanten Hilfen zur Erziehung regeln und finanzieren. Dies schliesst Versorgungslücken und gewährleistet den bedarfsgerechten Zugang sowohl zu stationären als auch ambulanten Hilfen.
Die Gemeindesozialdienste werden administrativ entlastet und können sich vollständig auf die Kernaufgaben Indikation und Fallführung – d. h. die «Leistung am Menschen» – fokussieren. Über den Finanzausgleich beteiligen sich die Gemeinden weiterhin in der bisherigen Grössenordnung von insgesamt rund 1 Million Franken pro Jahr an den Kosten für die ambulanten Hilfen.

Positive Langfristwirkung der Neuregelung
Der verbesserte Zugang wird zu einem vermehrten Einsatz der ambulanten Hilfen und damit kurzfristig zu einem Anstieg der Kosten führen. Langfristig können diese Mehrausgaben jedoch durch Einsparungen bei den Heimkosten kompensiert werden. Dazu profitieren die betroffenen Kinder und Jugendlichen von einer frühen Unterstützung in der Familie: erfolgreichere schulische Laufbahnen und damit verbunden mehr Abschlüsse auf Sekundarstufe II sind zu erwarten.
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat die Annahme der politisch breit abgestützten Vorlage: 63 von 64 Vernehmlassungsteilnehmenden stimmen der Vorlage zu.

> Landratsvorlage