Sekundarschulen im Kanton Basel-Landschaft erhalten deutlich mehr Planungssicherheit und Stabilität für die Leitungsstrukturen

05.04.2017
Ab Schuljahr 2017/18 wird die Zuteilung der Schulleitungs- und Schulsekretariatspensen auf der Sekundarstufe I vereinfacht und verstetigt. In Anlehnung an die Sekundarstufe II wird die Zuteilung der Schulleitungs- und Sekretariatsarbeitszeit für jede Schule in Abhängigkeit zur Schulanlagengrösse fixiert. Bisher war die Ressourcierung abhängig von den Klassenzahlen, welche von Jahr zu Jahr unterschiedlich sein können. Das neue Modell bringt den Baselbieter Sekundarschulen deutlich mehr Planungssicherheit und Stabilität für die Leitungsstrukturen.

Am 4. April 2017 hat der Regierungsrat die Änderung der Verordnung für die Schulleitung und die Schulsekretariate der Sekundarstufe I (SGS 647.12, VO SL) beschlossen. Damit wird die Ressourcenzuteilung der Schulleitungen und Schulsekretariate der Sekundarstufe I vereinfacht und verstetigt. Das bisherige Berechnungsmodell basierte jeweils auf den effektiven Klassenzahlen des Vorjahres und wurde alle zwei Jahre angepasst. Das führte dazu, dass alle zwei Jahre auch die Schulleitungs- und Sekretariatspensen angepasst werden mussten.

Neu wird in Anlehnung an die Sekundarstufe II die Zuteilung der Schulleitungs- und Sekretariatsarbeitszeit für jede Schule in Abhängigkeit der Schulanlagengrösse und auf gleichbleibendem Niveau fixiert.

Die Anpassung wird auf das Schuljahr 2017/2018 umgesetzt. Das neue Modell bringt den Sekundarschulen die notwendige Planungssicherheit und Stabilität. Die kantonseigenen Schulen der Sekundarstufe I gehen mit diesem Systemwechsel voran. Den Gemeinden wird freigestellt, ein analoges System für ihre Primar- und Musikschulen zu prüfen.


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