Schule Therwil fordert den Händedruck ein
27.05.2016
Die zwei muslimischen Schüler an der Sekundarschule Känelmatt in Therwil verweigern den Händedruck weiterhin, wie auch den Informationen aus ihrem Umfeld an die Medien zu entnehmen ist. Die Schulleitung sowie Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion haben Kenntnis davon. Sie sind bestrebt, die Persönlichkeit der Baselbieter Schülerinnen und Schüler bestmöglich zu schützen und einen geordneten Schulbetrieb für alle zu gewährleisten. Dies verlangt nach einer Beruhigung des medialen Interesses.
Wie bereits kommuniziert, akzeptiert die Schule das Verhalten der beiden muslimischen Schüler nicht und fordert den Händedruck ein. Damit kommen auch die bestehenden Sanktionsmöglichkeiten des Bildungsgesetzes zur Anwendung. Wie das Bildungsgesetz vorgibt, müssen sie erzieherisch wirken, geeignet, erforderlich und verhältnismässig sein. Über die einzelnen Schritte und das Verfahren darf nach wie vor keine Auskunft erteilt werden.
> Medienmitteilung vom 25.05.2016
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Wie bereits kommuniziert, akzeptiert die Schule das Verhalten der beiden muslimischen Schüler nicht und fordert den Händedruck ein. Damit kommen auch die bestehenden Sanktionsmöglichkeiten des Bildungsgesetzes zur Anwendung. Wie das Bildungsgesetz vorgibt, müssen sie erzieherisch wirken, geeignet, erforderlich und verhältnismässig sein. Über die einzelnen Schritte und das Verfahren darf nach wie vor keine Auskunft erteilt werden.
> Medienmitteilung vom 25.05.2016
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