Numerus Clausus für Humanmedizin, Zahnmedizin und Sportwissenschaften

03.05.2016
Numerus Clausus für Humanmedizin, Zahnmedizin und Sportwissenschaften für das Studienjahr 2016/2017
Gestützt auf den Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft über die gemeinsame Trägerschaft der Universität Basel hat der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft für das Studienjahr 2016/2017 die Anwendung der Zulassungsbeschränkung zum Studium der Humanmedizin, der Zahnmedizin und zum Bachelorstudium Sportwissenschaften an der Universität Basel genehmigt.
In allen drei Studienrichtungen überschreiten die Voranmeldungen die Studienkapazität deutlich. Für die Zulassung zum Studium der Medizin werden deshalb unter der Federführung der Schweizerischen Hochschulkonferenz gesamtschweizerisch koordinierte Eignungstests durchgeführt.
Die Durchführung des Numerus Clausus wurde von den Regierungen in Basel-Stadt und Basel-Landschaft genehmigt.

Für Rückfragen

Doris Fellenstein, Stabsstelle Hochschulen, Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (BKSD), 061 552 62 14, [email protected].