Massnahmenpaket zur Sicherung der Kinderbetreuung unter Corona

08.04.2020
Für die Dauer der ausserordentlichen Lage bis längstens zum 31. August 2020 regelt der Kanton Basel-Landschaft die familien- und schulergänzende Betreuung. Der Regierungsrat hat dazu zwei Notverordnungen verabschiedet. Die Elternbeiträge sind nicht geschuldet, wenn die Kinder nicht betreut werden. Der Kanton finanziert diese Ausfälle zu 80 Prozent vor und belastet sie den Gemeinden in den Jahren 2021 bis 2023 gemäss Aufgabenteilung.
 
Laut der Bundesverordnung vom 13. März sind die Kantone dazu verpflichtet, in der aktuellen ausserordentlichen Lage Betreuungsangebote für Kinder zu gewährleisten. Die schul- und familienergänzenden Betreuungsangebote bleiben deshalb geöffnet – in erster Linie jedoch für Kinder, deren Eltern im Gesundheitswesen oder in Blaulichtorganisationen arbeiten sowie für Kinder, für die keine andere Lösung gefunden werden kann. Alle anderen Kinder sollen zur Vermeidung der weiteren Verbreitung von Covid-19 zuhause betreut werden. Die Angebote leisten einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung der Krise, obwohl viele Institutionen und Trägerschaften gleichzeitig existenzielle Fragen beschäftigen.
  
Kanton finanziert 80 Prozent der wegen Corona nicht genutzten Betreuungsplätze vor
Viele Familien sind in der aktuellen Situation stark gefordert und teilweise beträchtlich belastet. Die Bereitschaft von Erziehungsberechtigten, Beiträge an Kitas, Tagesfamilien und schulergänzende Betreuungsangebote zu bezahlen, ohne eine entsprechende Leistung zu beziehen, ist abnehmend und kann zu Vertragskündigungen führen. Miet- und Lohnkosten fallen indes weiter an, was für die Angebote eine grosse finanzielle Herausforderung und eine unsichere Zukunft bedeutet. Zur Entlastung der Familien und zur Sicherstellung eines bedarfsgerechten und professionellen Betreuungsangebots entschädigt der Kanton die Betreuungseinrichtungen für den Ausfall der Elternbeiträge zu 80 Prozent, sofern dieser direkt auf staatliche Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus zurückzuführen ist.
 
Angebote leisten ihren Beitrag – Gemeinden gelten die Vorfinanzierung ab
Die Einrichtungen müssen ihre Ausgaben so weit wie möglich reduzieren (z.B. Kurzarbeit, Soforthilfen, Versicherungsleistungen) und übernehmen 20 Prozent des Schadens. Die Gemeindesubventionen für nicht genutzte Plätze werden an den Kanton abgetreten. In den Jahren 2021 bis 2023 werden die vorfinanzierten Ausfallentschädigungen den Gemeinden über den Finanzausgleich belastet. Diese sind im Kanton Basel-Landschaft für den Zugang zur und die Mitfinanzierung der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung zuständig. Die voraussichtliche maximale Vorfinanzierung durch den Kanton beläuft sich auf monatlich rund 2,3 Millionen bzw. insgesamt auf 12,9 Millionen Franken.
 
Regelung in zwei Notverordnungen
Der Regierungsrat hat zur Regelung der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung zwei Notverordnungen beschlossen. Während die erste Notverordnung die Sicherung der Kinderbetreuung regelt, legt die zweite die Rückbelastung der Vorfinanzierung des Kantons zu Lasten der Gemeinden fest und trägt damit der aktuellen Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden Rechnung. Beide Verordnungen treten rückwirkend auf den 16. März 2020 in Kraft. Der Landrat wird abschliessend entscheiden.
 
 
Rückfragen (telefonisch erreichbar von 15h bis 17h):
Fabienne Romanens, Leiterin Kommunikation der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion des Kantons Basel-Landschaft,
Tel. 061 552 54 91 /