Kinder, Jugendliche und Familien unterstützen

21.05.2013
Kanton Basel-Landschaft will Kinder, Jugendliche und Familien mit einem vielfältigen und abgestimmten Angebot unterstützen

Der Regierungsrat will die Kinder- und Jugendhilfe im Kanton Basel-Landschaft gezielt weiterentwickeln. Hilfen, die früher einsetzen und die Erziehungsfähigkeit der Eltern stärken, sollen vermehrt verfügbar und besser zugänglich sein. Alle Kinder, Jugendlichen und Familien im Kanton Basel-Landschaft sollen einen einfachen Zugang zu Beratungsangeboten haben. Das Angebot an Leistungen der ambulanten Kinder- und Jugendhilfe wird ausgebaut. Für ambulante und stationäre Leistungen sollen die gleichen Finanzierungsverfahren gelten. Die Zusammenarbeit zwischen Direktionen, Gemeinden und Privaten soll besser koordiniert werden.
Der Regierungsrat folgt damit den Vorschlägen einer Projektgruppe mit Vertretungen aus den Gemeinden, der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion, der Finanz- und Kirchendirektion, der Sicherheitsdirektion und der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion. Fachlich wurde die Arbeit durch das Institut Kinder- und Jugendhilfe der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW begleitet. Im Auftrag des Regierungsrates hat die Projektgruppe die Angebotslandschaft der Kinder- und Jugendhilfe analysiert und daraus Vorschläge für Verbesserungen abgeleitet. In einem Konsultationsverfahren bei Gemeinden, Fachstellen und Behörden stiessen diese auf breite Zustimmung. Auf der Grundlage der Konsultationsergebnisse hat die Projektgruppe ein Paket von zehn Massnahmen und Entwicklungsschritten erarbeitet.

Der "Angebotsmix" der Kinder- und Jugendhilfe soll verbessert werden: die Palette an unterschiedlichen Leistungen, die Kindern, Jugendlichen und Familien in Krisen und schwierigen Lebenslagen Unterstützung bieten können, soll vielfältiger werden. Dazu braucht es vor allem einen Ausbau von familiennahen ambulanten Leistungen (z.B. Sozialpädagogische Familienbegleitung). Zudem sind Lücken bei den Beratungsangeboten zu schliessen. Die Mütter- und Väterberatung soll als flächendeckend verfügbares Basisangebot aufgewertet und konzeptionell gestärkt werden. Auch Regelungen der Kostenübernahme sollen neu überdacht werden. Die im Kanton Basel-Landschaft geltenden Finanzierungsregeln wirken sich heute so aus, dass stationäre Leistungen (z.B. Heimplatzierungen) bevorzugt werden. Eine Gesetzesänderung soll dafür sorgen, dass für die Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen die gleichen Regeln gelten. Bei Fremdplatzierungen, die nicht durch einen Behördenentscheid ausgelöst werden und für die der Kanton die Kosten trägt ("freiwillige Platzierungen"), will der Kanton künftig Beitragszusagen mit einer inhaltlichen Überprüfung verbinden.

Mit diesen Massnahmen will der Regierungsrat vor allem erreichen, dass die Mittel gezielter eingesetzt werden. Ein flächendeckender und einfacher Zugang zu Beratung und ambulanter Unterstützung soll dazu beitragen, dass Probleme rechtzeitig bearbeitet werden und dass Massnahmen, die nachhaltiger in die Lebensverhältnisse der Menschen eingreifen und zudem kostspieliger sind, weniger häufig ergriffen werden müssen.