Erhöhung des Schulpools für die Primarstufe sowie die Sekundarstufen I und II

18.01.2017
Mit der Änderung der Verordnung über Schulvergütungen wird den Schulen ab Schuljahr 2017/18 zusätzlich jährlich eine Million Franken für Schulorganisation und Schulentwicklung zur Verfügung gestellt. Diese Anpassung steht in direktem Zusammenhang mit dem Entscheid des Landrats zur Aufhebung der altersbedingten Unterrichtsentlastung für Lehrpersonen aller Schulstufen.

Der Landrat hat am 8. September 2016 die altersabhängige Unterrichtsentlastung für Lehrpersonen als Massnahme der regierungsrätlichen Finanzstrategie 2016–2019 aufgehoben. Bereits im entsprechenden Antrag ans Parlament hat der Regierungsrat in Aussicht gestellt, einen Drittel der dadurch frei werdenden Mittel den Schulen zuhanden des Schulpools zurückzugeben. Dieses Vorhaben hat er jetzt mit der Änderung der Verordnung über Schulvergütungen an Schulen des Kantons Basel-Landschaft umgesetzt.

Bislang konnten ältere Lehrerinnen und Lehrer eine oder zwei Wochenlektionen weniger Unterricht erteilen und stattdessen bei unveränderter Jahresarbeitszeit besondere Organisations- und Entwicklungsaufgaben an ihrer Schule übernehmen. Durch den Wegfall dieser altersabhängigen Unterrichtsentlastung stehen den Schulen weniger Mittel für diese Zusatztätigkeiten zu Verfügung, welche ab Schuljahr 2017/18 über eine Aufstockung des Schulpools um eine Million Franken teilweise kompensiert werden.

Weitere Informationen:

> Änderung der Verordnung über die Schulvergütungen

> Änderung der Verordnung über den Berufsauftrag der Lehrpersonen

> Medienmitteilung vom 09.12.2015: Aufhebung der altersabhängigen Unterrichtsentlastung 

 

Für Rückfragen:
Alberto Schneebeli, Leiter Stab Bildung, Generalsekretariat Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (BKSD), 061 552 50 53