Der Bildungsrat unterstützt beide kantonalen Bildungsvorlagen
07.11.2019
Am 24. November stimmt die Baselbieter Bevölkerung über zwei Bildungsgesetzänderungen ab. Der Bildungsrat war in die Erarbeitung beider Vorlagen einbezogen und unterstützt diese aus folgenden Gründen:
Lehrmittelfreiheit anstatt Lehrmittelverbot
Lehrpersonen sollen künftig mehr Freiheiten bei der Wahl der im Unterricht eingesetzten Lehrmittel haben. Damit werden sie in ihrer Fachlichkeit gestärkt und beurteilen selbst, welches Lehrmittel zu ihrem Unterricht und zu ihren Schülerinnen und Schülern passt. Die Lehrmittel wählen die Lehrpersonen aus einer kantonalen Lehrmittelliste aus. Damit ist gewährleistet, dass die verwendeten Lehrmittel von guter Qualität und auf die Ziele des Lehrplans abgestimmt sind. In einem ersten Schritt ist der Bildungsrat aktuell dabei, alternative Lehrmittel für den Fremdsprachenunterricht zu prüfen. Die Lehrmittelliste wird dann kontinuierlich in Abhängigkeit zum Angebot des Lehrmittelmarktes ausgebaut.
Gleichzeitig werden im Bildungsgesetz klare Vorgaben an den Inhalt und den Aufbau der Sprachfächer für den Lehrplan definiert. Damit ist für die Schülerinnen und Schüler die Kontinuität im Unterricht gewährleistet, auch bei Lehrpersonen- oder Schulwechseln. Der Bildungsrat ist überzeugt, dass damit gute Rahmenbedingungen bestehen, die zum Bildungserfolg der Schülerinnen und Schüler beitragen.
Gegenvorschlag zur Initiative «Niveaugetrennter Unterricht in allen Promotionsfächern»
Wahlpflichtfächer sind ein Angebot an die Schülerinnen und Schüler für ihre Interessens- und Begabungsförderung. Sie können daher auch einen Beitrag leisten zum Prozess der beruflichen Orientierung. Diese Funktion können die Wahlpflichtfächer jedoch nur erfüllen, wenn die Schülerinnen und Schüler tatsächlich diejenigen Kurse besuchen können, die sie gewählt haben. Aufgrund der Mindestkursgrössen können aber gerade an kleinen Schulen nicht alle Kurse für jedes Niveau separat angeboten werden. In diesen Fällen sollen die Schulleitungen die Möglichkeit haben, die Kurse gemischt mit zwei benachbarten Niveaus oder Klassenstufen zu bilden. Dies entspricht der heute etablierten Praxis, die nun im Bildungsgesetz und anschliessend auch in der Verordnung für die Sekundarschule verankert werden soll.
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