Bildungsrat soll durch neuen Beirat Bildung abgelöst werden

05.07.2017
Der Regierungsrat hat die Landratsvorlage zur Motion „Verfassungskonforme Entscheidungen – Abschaffung Bildungsrat“ an den Landrat überwiesen. Ab August 2019 soll der Baselbieter Regierungsrat über Stundentafeln und Lehrpläne entscheiden und von einer Kommission – dem Beirat Bildung – beraten werden.

Die am 17. März 2016 überwiesene Motion „Verfassungskonforme Entscheidungen – Abschaffung Bildungsrat“ verlangt die baldmögliche und ersatzlose Auflösung des Bildungsrats und insbesondere die Streichung der §§ 84 und 85 des Bildungsgesetzes. Die Aufgaben und Kompetenzen des Bildungsrates seien auf andere Organe neu zu verteilen. 

Nur in zehn Kantonen existiert ein mit dem Bildungsrat vergleichbares Gremium mit eigenen Entscheidungskompetenzen. In den meisten Kantonen entscheidet somit der Regierungsrat über Stundentafeln, Lehrpläne und Lehrmittel. Die Forderung der Motion soll durch eine Änderung des Bildungsgesetzes so umgesetzt werden, dass auch im Kanton Basel-Landschaft die Beschlusskompetenzen des Bildungsrates auf den Regierungsrat übertragen werden. Neu soll ein Beirat Bildung geschaffen werden, der die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion umfassend in wichtigen Fragen der Schulentwicklung berät und Stellung zu Lehrmitteln, Lehrplänen und Stundentafeln zuhanden des Regierungsrates bezieht. Der Beirat Bildung kann sich auf die wichtige Aufgabe der Beratung und Lösungsentwicklung für die weitere strategische Entwicklung des Bildungswesens konzentrieren. Die Verantwortung für die Inkraftsetzung von Vollzugsregelungen liegt beim Regierungsrat. Damit wird der Regierungsrat zur alleinigen Exekutive und erlässt neben den Verordnungen neu auch die Stundentafeln und Lehrpläne, die bisher hoheitlich vom Bildungsrat beschlossen wurden. Die Funktion des Beirats Bildung ermöglicht, dass künftig wichtige Bildungsthemen von zwei Gremien beurteilt werden. Dies soll zu breit abgestützten und mehrheitsfähigen Lösungen beitragen.

Auswertung der Vernehmlassung
Aufgrund der Auswertung der Vernehmlassung wurde die Vorlage überarbeitet. Neu schlägt der Regierungsrat den Landrat als Wahlbehörde und die landrätliche Bildungs-, Kultur- und Sportkommission als „Findungskommission“ vor. Bezüglich der Zusammensetzung des Beirates Bildung hält der Regierungsrat indessen am Vorschlag der Zusammensetzung gemäss Vernehmlassungsvorlage fest. 

Amtsperioden Bildungsrat und Beirat Bildung
Entgegen dem geltenden Bildungsgesetz wählte der Landrat bisher die Mitglieder des Bildungsrates nach der allgemeinen Amtsperiode. Mit der korrekten Anwendung von § 112 Abs. 2 des Bildungsgesetzes soll neu die Amtsperiode gemäss ausdrücklicher Regelung im Bildungsgesetz umgesetzt und die bisher fehlerhafte Anwendung korrigiert werden. Der Bildungsrat soll somit für die verbleibende Dauer der Amtsperiode vom 1. April 2018 bis zum 31. Juli 2019 nochmals gewählt werden. Nach Beschlussfassung dieser Landratsvorlage würde der Landrat die Mitglieder des Beirates Bildung für die Amtsperiode vom 1. August 2019 bis 31. Juli 2023 neu wählen.

> Landratsvorlage

Für Rückfragen:
Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (BKSD), [email protected]