Teilrevision des kantonales Gesetzes über die Sportförderung
Wegen Anpassungen in der Bundesgesetzgebung, Veränderungen in der Sportlandschaft und im Versicherungswesen ist eine Teilrevision des kantonalen Gesetzes über die Sportförderung erforderlich. Der Regierungsrat hat die Vernehmlassung zur Gesetzesrevision freigegeben.
Das kantonale Gesetz über die Sportförderung trat am 1. Oktober 1991 in Kraft. Mit diesem Gesetz bekennt sich der Kanton zur Sportförderung in allen Altersgruppen und unterstützt nunmehr seit 27 Jahren Sporttätigkeiten in den Bereichen Kinder-, Jugend- und Erwachsenensport. Die Sportlandschaft hat sich in den letzten drei Jahrzehnten gewandelt. Zudem ist die Bundesgesetzgebung über die Sportförderung revidiert worden. Dies führte zu Veränderungen insbesondere im Bereich von Jugend und Sport (J+S), im Erwachsenensport oder im Versicherungswesen. Aus diesen Gründen will der Regierungsrat das Gesetz auf die heutige Situation anpassen. Die Gesetzesrevision stellt sicher, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen wieder auf dem aktuellsten Stand sind, die bisherigen Sportfördermassnahmen weitergeführt und eine Weiterentwicklung der Sportförderung ermöglicht werden kann. Parallel zum Gesetz will der Regierungsrat auch die Verordnung über die Sportförderung revidieren.
Freigabe zur Vernehmlassung
Der Regierungsrat hat am 4. Dezember 2018 das Vernehmlassungsverfahren ausgelöst. Dieses dauert bis am 4. März 2019.