Regierungsrat beantragt zusätzliche Gelder für Schullager
Der Regierungsrat reduziert den Elternbeitrag für obligatorische Lager der Sekundarschulen auf maximal 16 Franken pro Tag. Er folgt damit einem Bundesgerichtsurteil zur Kostenbeteiligung der Eltern vom Dezember 2017. Der Regierungsrat hält Klassenlager aber für wertvoll und wichtig, weshalb er dem Landrat mit dem Aufgaben- und Finanzplan, zusätzliche Mittel für die Lager der Sekundarschulen beantragt.
Im Dezember 2017 hat das Bundesgericht die Beschwerde von vier Privatpersonen aus dem Thurgau zu Elternbeiträgen an obligatorische Schulveranstaltungen gutgeheissen. Danach dürfen Schulen nur diejenigen Kosten von den Eltern verlangen, die sie während der Abwesenheit ihrer Kinder einsparen. Konkret entspricht dies einem Elternbeitrag zwischen 10 und 16 Franken pro Tag. Seinen Entscheid begründet das Bundesgericht mit dem Anspruch auf kostenlosen Grund-schulunterricht, wie ihn Artikel 19 der Bundesverfassung (BV) garantiert.
Die Kostenbeiträge für Erziehungsberechtigte (Elternbeiträge) an Lager der Sekundarschulen sind in der Verordnung der Sekundarschulen geregelt. Bisher betrugen sie für Sommerlager 30 Franken pro Tag und für Winterlager 40 Franken pro Tag. Obligatorische Exkursionen gehen immer vollumfänglich zulasten der Schule. Diese Verordnung wurde entsprechend angepasst.
Der Regierungsrat erachtet ausserschulische Lernorte und besondere Schulanlässe wie Exkursionen, Schulreisen, Klassenlager, Projektwochen und Austauschprogramme als wichtig für die schulische Laufbahn und den Lernerfolg der Schülerinnen und Schüler. Er will am bestehenden Angebot festhalten. Die Sekundarschulen des Kantons Basel-Landschaft sollen weiterhin Lager im bisherigen Umfang durchführen können. Deshalb erhöht der Kanton das Budget der Schulen um die Differenz, die durch die Reduktion des Betrags der Eltern entsteht.
> Verordnung (PDF)