Kanton übernimmt 80 Prozent der U-Abo-Kosten bei unzumutbarem Schulweg
Ist der Schulweg von Sekundarschülerinnen und -schülern nur mit öffentlichen Verkehrsmitteln zumutbar, übernimmt der Kanton Basel-Landschaft ab dem Schuljahr 2020/21 80 Prozent der Kosten eines U-Abos. Mit einer entsprechenden Änderung der «Verordnung für die Sekundarschule» folgt der Regierungsrat einem Urteil des Kantonsgerichts vom 19. Februar 2020.
Sekundarschülerinnen und -schüler, welche in einer Gemeinde wohnen, die mindestens sechs Leistungskilometer von ihrem Schulstandort entfernt liegt, oder einen Schulweg mit einer Höhendifferenz von 150 Metern oder mehr haben, erhalten automatisch Anspruch auf die Übernahme von 80 Prozent der Kosten ihres Junior-U-Abo durch den Kanton. Bei Schulzuweisungen aufgrund der Klassenbildung sowie beim Besuch einer Privatschule gemäss Verfügung entscheidet das Amt für Volksschulen (AVS) mit der Zuweisung über die Anspruchsberechtigung. Die Grundlage dafür bieten die allgemeinen Kriterien zur Beurteilung eines unzumutbaren Schulwegs.
Finanzielle Auswirkungen für den Kanton
Das AVS schätzt die Zahl der Anspruchsberechtigten auf ca. 750 bis 900 pro Jahr über alle drei Sekundarschuljahre hinweg. Daraus ergeben sich für den Kanton jährlich wiederkehrende Kosten von rund 380'000 Franken ab 2021. Der für das Jahr 2020 anfallende Betrag kann über die Auflösung von Rückstellungen finanziert werden. Gemeinden, welche bereits heute einen freiwilligen Beitrag an die U-Abo-Kosten von Schülerinnen und Schülern entrichten, werden durch die Zahlung des Kantons entlastet.
Weitere Informationen:
Liste der Wohngemeinden mit automatischem Entschädigungsanspruch (PDF)