Inklusion und Teilhabe
Im Rahmen der Umsetzung des neuen Behindertenrechtegesetzes hat das Amt für Kultur seit dem 1. Januar 2024 eine neue Aufgabe. Es verfolgt das Ziel, einen umfassenden Zugang zur Kultur zu ermöglichen, um die Teilhabe und die Inklusion zu stärken, eine selbständige kulturelle Betätigung zu fördern und Hindernisse für die Teilnahme am kulturellen Leben abzubauen.
Teil der Inklusionsmassnahmen sind vier neue Austauschformate. Ziel ist es, zu vernetzen: Kulturinteressierte und Kulturschaffende mit und ohne Behinderungen aus Kulturinstitutionen, Behindertenorganisationen und -institutionen sowie aus Verwaltung und Politik. Der Austausch auf Augenhöhe über unterschiedliche Bedürfnisse ist eine Voraussetzung, um gemeinsam Kulturangebote zu schaffen, welche Menschen mit Behinderungen nutzen wollen und nutzen können. Weitere Ziele sind der Aufbau von Wissen über Inklusion und der Austausch von Expertise.
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