Vermittlungsprojekte

Ab sofort sind alle Gesuche an die Abteilung Kulturförderung per Online-Gesuchsformular einzureichen. Die Formulare sind bei den jeweiligen Fördergefässen verlinkt. Eine Gesuchseingabe per Post ist nicht mehr möglich.

Die Abteilung Kulturförderung / Vermittlung unterstützt Vermittlungsprojekte, die in den Kantonen Basel-Landschaft oder Basel-Stadt stattfinden und an welchen Schülerinnen und Schüler aus mindestens zwei Klassen, oder mindestens 30 Schülerinnen und Schüler, einer basellandschaftlichen Bildungsinstitution beteiligt sind. Es besteht jedoch keine Gewähr, dass alle Eingaben berücksichtigt werden können.

Möchten Sie ein Vermittlungsprojekt eingeben, so bitten wir Sie die folgenden Voraussetzungen zu beachten:

  • Es sind in der Regel Schülerinnen und Schüler aus mindestens zwei Klassen, oder mindestens 30 Schülerinnen und Schüler, einer Bildungsinstitution aus dem Kanton Basel-Landschaft betroffen oder beteiligt.
  • Das Projekt beinhaltet eine aktive Beteiligung von Schülerinnen und Schülern am Projekt.
  • Eine öffentliche Präsentation der Ergebnisse ist in der Regel Bestandteil des Projekts.
  • Gesuche müssen in der Regel mindestens drei Monate vor Durchführung eines Projekts per Online-Formular bei der Abteilung Kulturförderung / Vermittlung eingereicht werden.
  • Es kann in der Regel eine Defizitgarantie in Höhe von maximal einem Drittel der professionellen Kosten (d. h. Künstlerinnen- und Künstlerhonorare, Honorar qualifizierter Kulturvermittelnder, Material, Infrastruktur/Miete, Technik) übernommen werden.
  • Es können in der Regel Beiträge bis maximal 5'000 Franken bewilligt werden; in Form von Defizitgarantien können in der Regel Beiträge bis 10‘000 Franken bewilligt werden.
  • Der Beitrag wird im Anschluss an die Durchführung innerhalb der im Entscheid gesetzten Frist abgerechnet.
  • In allfälligen Druckerzeugnissen und/oder Inseraten ist auf die Unterstützung durch die Abteilung Kulturförderung / Vermittlung hinzuweisen.

Keine Beiträge werden vergeben an:

  • Vermittlungsprojekte, die bereits von einer anderen kantonalen oder bi-kantonalen Förderstelle unterstützt oder abgelehnt wurden.
  • Aufführungs- und Produktionskosten von Projekten im Rahmen von Festivals, deren Vermittlungsprojekte Teil des Programms sind und bereits von einer anderen kantonalen oder bikantonalen Förderstelle unterstützt oder abgelehnt wurden.

Eingereichte Gesuche um Beiträge an Vermittlungsprojekte müssen folgende Angaben enthalten:

Bei Fragen zu Ihrem Gesuch können Sie Fredy Bünter, Ressortleiter Vermittlung, jederzeit kontaktieren.

Ressortleitung Vermittlung
Fredy Bünter
Amtshausgasse 7
4410 Liestal
T 061 552 50 69