Lesungen & Atelierbesuche

Ab sofort sind alle Gesuche an die Abteilung Kulturförderung sowie an die Fachausschüsse Tanz & Theater und Musik per Online-Gesuchsformular einzureichen. Die Formulare sind bei den jeweiligen Fördergefässen verlinkt. Eine Gesuchseingabe per Post ist nicht mehr möglich.

Autorinnen- und Autorenlesungen

Die Abteilung Kulturförderung / Vermittlung unterstützt Autorinnen- und Autorenlesungen an Bildungsinstitutionen.

Der zur Verfügung stehende Kredit ist beschränkt. Es besteht keine Gewähr, dass alle Eingaben berücksichtigt werden können.

Bitte beachten Sie folgende Punkte:

  • Anfragen für Autorinnen- und Autorenlesungen müssen in der Regel mindestens drei Monate vor der Lesung bei der Abteilung Kulturförderung / Vermittlung schriftlich oder per E-Mail eingereicht werden.
  • Als professionell gelten in der Regel Autorinnen und Autoren, welche Mitglieder des Berufsverbands Autorinnen und Autoren der Schweiz (AdS) sind. Weitere Informationen dazu finden sich auf www.a-d-s.ch.
  • Grundbedingung ist ein Beitrag von 100 Franken seitens der Schule an die Autorin oder den Autor.
  • Bei Lesungen leistet die Abteilung Kulturförderung / Vermittlung maximal 500 Franken als Beitrag an das Honorar der Autorin oder des Autors.
  • Die Beiträge werden nach Eingabe des verlangten Formulars direkt und ausschliesslich an die Gesuchstellenden überwiesen.

Antragsformular Autorinnen-/Autorenlesungen

Atelierbesuche

Die Abteilung Kulturförderung / Vermittlung unterstützt den Besuch von Schulklassen in Ateliers professioneller Künstlerinnen und Künstler.

Der zur Verfügung stehende Kredit ist beschränkt. Es besteht keine Gewähr, dass alle Eingaben berücksichtigt werden können.

Bitte beachten Sie folgende Punkte:

  • Anfragen für Atelierbesuche müssen in der Regel mindestens drei Monate vor dem Besuch bei der Abteilung Kulturförderung / Vermittlung schriftlich oder per E-Mail eingereicht
    werden.
  • Grundbedingung ist ein Beitrag von 100 Franken seitens der Schule an die Künstlerin oder den Künstler.
  • Die Abteilung Kulturförderung / Vermittlung leistet maximal 500 Franken als Beitrag an das Honorar der Künstlerin oder des Künstlers.
  • Die Beiträge werden nach Eingabe des verlangten Formulars direkt und ausschliesslich an die Gesuchstellenden überwiesen.
  • Atelierbesuche bei von der Fachkommission Kunst des Kantons Basel-Landschaft empfohlenen Künstlerinnen und Künstlern, welche professionelle Vermittlungsangebote anbieten, werden bevorzugt behandelt.

Antragsformular Atelierbesuche

Ressortleitung Vermittlung
Fredy Bünter
Amtshausgasse 7
4410 Liestal
T 061 552 50 69