Ausschreibung Mehrjahresförderungen 2024–2026

Ziel der Mehrjahresförderung

Der Fachausschuss Tanz & Theater der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt schreibt für die Jahre 2024 bis 2026 Mehrjahresförderungen (MJF) resp. Kooperative Fördervereinbarungen mit Pro Helvetia (KFV) für Gruppen mit hoher Tourneetätigkeit aus. Die Ausschreibung richtet sich an etablierte professionelle Gruppen oder Einzelpersonen aus dem Bereich der Darstellenden Künste in den Kantonen Basel-Landschaft oder Basel-Stadt, die in keinem Staatsbeitragsverhältnis mit einem der genannten Kantone stehen. Die qualitativ hochwertige, thematisch und ästhetisch relevante Arbeit der Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller stösst national und international auf Resonanz und Produktionen werden regelmässig in Koproduktion mit einem regionalen Veranstalter realisiert und erstausgewertet.

Ziel der Mehrjahresförderung ist es, die qualitative Weiterentwicklung sowohl auf künstlerischer und betrieblicher Ebene als auch im Hinblick auf Vernetzung und öffentliche Wahrnehmung zu unterstützen. Dies soll durch längerfristige Planungssicherheit sowie eine gesicherte Ausgangslage für die Planung einer kontinuierlichen Diffusions- und Tourneetätigkeit geschehen.

Für die Förderperiode 2024–2026 können bis zu drei Mehrjahresförderungen resp. Kooperative Fördervereinbarungen vergeben werden. Es stehen jährlich insgesamt maximal Mittel in der Höhe von 370'000 Franken zur Verfügung.

Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind professionelle Gruppen und Einzelpersonen aus dem Bereich der Darstellenden Künste. Als professionell gelten Künstlerinnen und Künstler im Bereich der Darstellenden Künste, die ihre künstlerische Tätigkeit hauptberuflich ausüben und über ein einschlägiges Hochschulstudium oder mehrjährige Berufserfahrung verfügen. Darüber hinaus müssen Antragstellende einen klaren Bezug zur Region Basel aufweisen sowie durch ihre Präsenz und Arbeit auf die Kulturszene der Region Basel einwirken und diese mitprägen.

Für die Bewerbung um eine MJF resp. KFV müssen bei der Antragsstellung namentlich folgende Kriterien erfüllt sein:
  • Der Wohn- bzw. Geschäftssitz muss im Kanton Basel-Stadt oder im Kanton Basel-Landschaft liegen.
  • Klare Organisationsstruktur inkl. definierter personeller Zuständigkeiten.
  • Kontinuierliche Präsenz seit mindestens 12 Monaten durch Wohnsitznahme und künstlerisches Schaffen im Kanton Basel-Landschaft oder Basel-Stadt. Dazu ist ein geeigneter Nachweis zu erbringen (Wohnsitzbestätigung, Vereinsstatuten).

Bewerbungsfrist ist der 15. März 2023. Die Hearings finden am 27. März 2023 statt.

Dokumente