Theaterpool
Die Abteilung Kulturförderung verfügt über eine Theaterinfrastruktur mit Mikrofonen, Verstärkern oder Theaterteppichen.
Bezugsberechtigte
Die mobile Theaterinfrastruktur der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion des Kantons Basel-Landschaft steht folgenden Benutzergruppen für Projekte und Veranstaltungen in den Bereichen Theater und Tanz zur Verfügung:
Für die Benutzergruppe A gilt Tarifstufe 0 = keine Mietkosten
Disposition 4 Monate / definitive Bestellung 3 Monate im Voraus möglich.
- A1 den von der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion projektbezogen unterstützten professionellen Produzenten/Ensembles und Veranstaltern in der Region Basel;
-
A2 den im Kanton Basel-Landschaft domizilierten Laienensembles, Veranstaltern und weiterführenden Schulen für einzelne Projekte ;*** Für Festivitäten und Klassenaufführungen kann das Material nicht ausgeliehen werden.
*** In besonderen Fällen behält sich die BKSD resp. deren Beauftragte vor, einen Nachweis der professionellen Handhabung einzufordern. - A3 den von der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion subventionierten Veranstaltern / Institutionen in der Region Basel für einzelne aufwendige Projekte (als Ergänzung zur eigenen Infrastruktur!).
Für die Benutzergruppe B gilt Tarifstufe 1 = 70 % Rabatt auf die Tagesmiettarife
Disposition 3 Monate / definitive Bestellung 1 Monat im Voraus möglich.
- B1 den in der Region Basel domizilierten Produzenten/Ensembles und Veranstaltern, die von der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion nicht subventioniert sind oder keine projektbezogene Unterstützung erfahren haben;
- B2 den professionellen Produzenten / Ensembles in der Region Basel für kleinere Tourneen in der Schweiz.
Für die Benutzergruppe C gilt Tarifstufe 2 = 40 % Rabatt auf die Tagesmiettarife.
Disposition 6 Wochen / definitive Bestellung 3 Wochen im Voraus möglich.
- C den ausserhalb der Region Basel domizilierten professionellen Produzenten / Ensembles und Veranstaltern für einzelne Projekte .
Disposition und Zuteilung der Theaterinfrastruktur erfolgen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Kapazitäten und in der Reihenfolge der Prioritäten A -> B -> C.
Mietkonditionen
Hin- und Rücktransport
Haftung
Der Mieter haftet für das gemietete Material und ist für die sorgfältige und fachgerechte Bedienung verantwortlich. Schäden und Defekte, die auf unsachgemässe Bedienung oder unsorgfältigem Transport zurückzuführen sind, werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Irreparables oder verlorenes Material wird zum Neuwert ersetzt. Die Versicherung ist Sache des Mieters. Defekte Leuchtkörper (Lampen) müssen immer zurückgebracht werden.
Das Theatermaterial der Erziehungs- und Kulturdirektion darf nicht weitervermietet werden.
Für die erste Ausleihe eines Kalenderjahres wird – unabhängig von der jeweils bewilligten Tarifstufe – eine Grundgebühr von 50 Franken im Voraus erhoben. Für das Material wird ein Depot von 300 Franken erhoben. Bei verspäteter Rückgabe des ausgeliehenen Materials ohne triftigen Grund wird dem Mieter – unabhängig von der bewilligten Tarifstufe – der normale Tarif pro Artikel/Tag in Rechnung gestellt.
Berechnung Miettarif
Mietdauer
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Faktor
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1 Tag
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x 1
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2 Tage
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x 1.5
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3 Tage
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x 2
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4 Tage
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x 2.5
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5 Tage
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x 3
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6 Tage
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x 3
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7 Tage
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x 3
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2 Wochen
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x 4
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3 Wochen
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x 5
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jede weitere Woche
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x 1
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