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Literatur
Professionelles Literaturschaffen
Die Förderung erfolgt durch die Kulturförderabteilungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft auf Empfehlung des Fachausschuss Literatur BL/BS. Die Geschäftsführung erfolgt durch die Abteilung Kulturförderung Basel-Landschaft. Bei Fragen kontaktieren Sie bitte Fredy Bünter, Stv. Leiter Abteilung Kulturförderung, unter 061 552 50 69, [email protected].
Die Förderung des regionalen professionellen Literaturschaffens erfolgt in Form von Werk-, Mentoring-, Entwicklungs- und Publikationsbeiträgen. Darüber hinaus können ‒ sofern es die vorhandenen Mittel zulassen ‒ Beiträge an Sonderprojekte gesprochen werden.
Die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel des Förderformats belaufen sich für das Jahr 2026 auf 260'000 Franken.
Eine überarbeitete Version der aktuell geltenden Förderbestimmungen werden wir in Kürze an dieser Stelle aufschalten, bis dahin gelten weiterhin die bestehenden Förderbestimmungen.
Gesuche können Sie unter folgendem Link einreichen:
Gesuchsformular Fachausschuss Literatur BL/BS
Förderbestimmungen Fachausschuss Literatur BL/BS
Merkblätter Fachausschuss Literatur BL/BS
Für Gesuche an den Fachausschuss Literatur BL/BS gibt es im Jahr 2026 drei Eingabetermine:
- 15. Dezember 2025 (Sitzung vom 18. Februar 2026)
- 25. März 2026 (21. Mai 2026)
- 5. August 2026 (Sitzungstermin folgt)
- 15. Dezember 2026 (Sitzungstermin folgt)
Mitglieder Fachausschuss Literatur BL/BS
- Annette Beger, Verlegerin, Kommode Verlag Zürich
- Michael Gmaj, Leitung Stück Labor, Dramaturg, Theater Basel
- Dana Grigorcea, Schriftstellerin
- Fredy Bünter, Vertreter Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion Basel-Landschaft (Vorsitz)
- Selina Beghetto, Vertreterin Präsidialdepartement Basel-Stadt
Öffentliche Lesungen im Kanton Basel-Landschaft
Kulturveranstalter, Gemeindebibliotheken oder Vereine können Beiträge an öffentliche Lesungen, die im Kanton Basel-Landschaft stattfinden, beantragen. Unterstützt werden Lesungen von Schriftstellerinnen und Schriftstellern sowie Referate im Bereich der Literatur und Sachbuch. Es gilt das Subsidiaritätsprinzip. Eine Gesuchstellung beim Kanton ist nur möglich, wenn der Kulturveranstalter bereits durch die Gemeinde getragen wird oder, sofern dies nicht der Fall ist, ein Gesuch bei der Gemeinde des Veranstaltungsorts eingereicht worden ist.
Gesuche für öffentliche Lesungen im Kanton Basel-Landschaft sind seit 1. Januar 2025 im Fördergefäss Kulturprojekte und -produktionen im Kanton Basel-Landschaft einzureichen.
Achtung: Informationen zu Autorinnen- und Autorenlesungen an Schulen oder für Schulklassen finden Sie hier.