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Ausschreibung Strukturförderung 2027/28
Ziel der Strukturförderung
Die Abteilung Kulturförderung des Kantons Basel-Landschaft und die Abteilung Kultur Basel-Stadt schreiben jährlich Strukturförderungen mit einer Laufzeit von ein bis zwei Jahren aus. Die Ausschreibung richtet sich an professionelle Gruppen aus dem Bereich der Darstellenden Künste in den Kantonen Basel-Landschaft oder Basel-Stadt, die keine Betriebsbeiträge von einem der beiden genannten Kantone erhalten. Es stehen insgesamt Mittel in der Höhe von jährlich maximal 120'000 Franken zur Verfügung.
Mit der Strukturförderung soll die Qualität von Projekten im Bereich der Darstellenden Künste sowohl auf künstlerischer als auch auf betrieblicher Ebene, insbesondere im Hinblick auf Vernetzung und öffentliche Wahrnehmung, unterstützt werden. Die Unterstützungsbeiträge sollen eine gesicherte Ausgangslage für die Planung einer kommenden Produktion schaffen oder eine kontinuierliche Diffusions- und Tourneetätigkeit ermöglichen.
Für die Förderperiode 2027/28 können erneut Strukturförderungen vergeben werden.
Rechtsgrundlagen
- § 15 der Vereinbarung über die Zusammenarbeit der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft in der projektorientierten Kunst- und Kulturförderung (SGS 149.61)
- Ziffer 12 der Richtlinie für die Förderformate des Fachausschuss Darstellende Künste BL/BS
Sofern in dieser Ausschreibung nichts anderes vorgesehen ist, gilt die Richtlinie für die Förderformate des Fachausschuss Darstellende Künste BL/BS.
Antragsberechtigung
Allgemeine Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind professionelle Gruppen aus dem Bereich der Darstellenden Künste. Als professionell gelten Kulturschaffende, die ihre künstlerische Tätigkeit in der Regel hauptberuflich ausüben, das heisst ihre Arbeitszeit mehrheitlich für ihr Kulturschaffen verwenden und über ein einschlägiges Hochschulstudium oder mehrjährige Berufserfahrung verfügen. Gesuchstellende müssen juristische Personen sein mit klarer Organisationsstruktur und definierten personellen Zuständigkeiten.
Regionalbezug
Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller müssen einen klaren Bezug zur Region Basel aufweisen, durch ihre Arbeit auf die Kulturszene der Region Basel einwirken und zur Angebotsvielfalt in der Region beitragen. Ihre qualitativ hochwertige, thematisch und ästhetisch relevante Arbeit stösst überregional auf grosse Resonanz. Konkret wird eine kontinuierliche Präsenz seit mindestens 12 Monaten durch Sitz und künstlerisches Schaffen in den Kantonen BL oder BS vorausgesetzt. Zudem muss mindestens ein Mitglied des künstlerischen Kernteams (Choreografie, Regie, Künstlerische [Co-]Leitung) seinen Wohnsitz in den Kantonen Basel-Landschaft oder Basel-Stadt haben. Ausserdem sind mindestens zwei abgeschlossene Projekte vorzuweisen, welche bereits vom Fachausschuss Darstellende Künste BL/BS unterstützt worden sind.
Weitere Bestimmungen
- Beiträge werden an diejenigen Bestandteile eines Projekts ausgerichtet, welche der betrieblichen Weiterentwicklung in den Jahren 2027/28 dienen. Dies sind vor allem die administrative und organisatorische Arbeit, aber auch Vernetzungs- und Diffusionsarbeit durch eine Produktionsleitung resp. eine Diffusionsfachperson im Team.
- Während der Unterstützungsperiode 2027/28 muss mindestens eine der folgenden Arbeitsphasen erfolgen: bestehendes Projekt auswerten (Diffusion), neues Projekt umsetzen (Produktion) oder neues Projekt vorbereiten (Entwicklung).
- Das Budget muss Löhne und Honorare nach den Richtlinien der Berufsverbände t. Theaterschaffen Schweiz und Danse Suisse sowie die gesetzlich vorgeschriebenen Sozialbeiträge enthalten.
- Gruppen resp. Kulturschaffende, die eine Strukturförderung erhalten, können für die künstlerische Recherche, Projekte und Gastspiele, die während der bewilligten Unterstützungsperiode stattfinden, beim Fachausschuss Darstellende Künste BL/BS regulär Beiträge beantragen.
- Für administrative und organisatorische Arbeit sowie Vernetzungs- und Diffusionsarbeit bei Entwicklungs-, Projekt- und Gastspielgesuchen können keine weiteren Beiträge beantragt werden.
Verfahren
Inhalt des Gesuchs
- Motivationsschreiben (max. 1 Seite)
- Beschreibung des Gesamtvorhabens 2027/28 aus künstlerischer und betrieblicher Sicht inkl. Überlegungen zur Positionierung in der Region und Verortung gegenüber Ansätzen, die den gesellschaftlichen Wirkungskreis erweitern (max. 3 Seiten)
- Zeitplan
- Budget und Finanzierungsplan; auszuweisen sind insbesondere der mit dem Gesuch beantragte Unterstützungsbeitrag sowie die detaillierten Personalkosten des Projekts
- Kurzbiografien der Projektverantwortlichen und ggf. von weiteren Mitwirkenden
- Kurzbeschreibung der Compagnie und der bisherigen Projekte (zwingend mit Video-Links zur Gesamtaufzeichnung ausgewählter bisheriger Projekte)
- Vereinsstatuten und Wohnsitzbestätigung
Form des Gesuchs
- Gesuche sind per Online-Formular an die Abteilung Kulturförderung zu richten. Verspätet eingegangene Gesuche werden nicht berücksichtigt. Alle Anhänge müssen in einem einzigen PDF zusammengeführt und im Online-Formular hochgeladen werden.
- Bewerbungsfrist: 15. September 2026
Entscheid
Der Fachausschuss Darstellende Künste berät über die Gesuche aufgrund der eingereichten Unterlagen und gibt Förderempfehlungen zuhanden der beiden Kulturförderabteilungen ab. Die Entscheide werden Mitte November kommuniziert.
Kontakt
Bei Fragen steht Ihnen Silvie von Kaenel, Fachverantwortliche für Darstellende Künste der Abteilung Kulturförderung Basel-Landschaft, zur Verfügung: 061 552 53 57, [email protected].