Fachmittelschule und Fachmaturität
Die FMS bietet im Wesentlichen eine breite Allgemeinbildung, die ergänzt wird durch eine spezifische Fächerauswahl in den Berufsfeldern Gesundheit, Soziales, Kunst und Pädagogik. Im Kanton Basel-Landschaft kann die FMS unter definierten Voraussetzungen in Liestal, Muttenz, Münchenstein und Oberwil besucht werden.
Fachmittelschulen mit Fachmaturität
Typ | Titel | Bearbeitet |
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Ein Weg zu Fachhochschulen und Höheren Fachschulen in den Bereichen Gesundheit, Soziales, Kunst und Pädagogik | 20.11.2020 |
Eintrittsbedingungen
Schülerinnen und Schüler aus den Leistungszügen E und P einer basellandschaftlichen Sekundarschule sowie den berufsvorbereitenden Schulen können in die FMS eintreten.
Aus dem Leistungszug E
Notendurchschnitt von mind. 4.5 in allen promotionsrelevanten Fächern und eine Punktesumme von mind. 36 aus den einfach zählenden Zeugnisnoten in den Fächern Englisch, Französisch, Biologie und Physik sowie den doppelt zählenden Zeugnisnoten in den Fächern Deutsch und Mathematik.
Aus dem Leistungszug P
Notendurchschnitt von mind. 4.0 in allen promotionsrelevanten Fächern und eine Punktesumme von mindestens 32 aus den einfach zählenden Zeugnisnoten in den Fächern Englisch, Französisch, Biologie und Physik sowie den doppelt zählenden Zeugnisnoten in den Fächern Deutsch und Mathematik.
Aus der BVS 2
Die Aufnahme erfolgt in die 2. Klasse der FMS. Der Notendurchschnitt des BVS 2-Abschlusszertifkats in den Fächern Deutsch, Französisch, Mathematik, Englisch, Gestalten und Naturwissenschaften, welche sich aus dem Durchschnitt des naturwissenschaftlichen oder technischen Praktikums und Ernährungslehre zusammensetzt, sowie im Fach Gesellschaft, Wirtschaft, Recht muss mindestens 4.7 betragen. Die Note der Zertifikatsarbeit muss mindestens eine 4.0 sein. Das Freifach Musik muss während zweier Jahre belegt worden sein.
Übertritt aus den Sekundar- und Bezirksschulen der Kantone Solothurn und Aargau
Der Übertritt ist kantonal geregelt. Er erfolgt nach den Bedingungen des jeweiligen Kantons.
Übertritt aus anderen Schulen
Der Übertritt erfolgt gemäss Vereinbarung mit einzelnen Schulen oder gemäss Entscheid der Schulleitung.