Nachbestellungen von Fähigkeitszeugnissen, Berufsattesten und Notenausweisen können Sie mit folgendem Formular beantragen (Kosten Fr. 40.–).
Bestellformular Duplikat (PDF)
Wo werden freie Lehrstellen publiziert?
Unter: www.berufsberatung.ch
Wie kann die Probezeit verlängert werden?
Die übliche Probezeit dauert drei Monate (die ersten drei Monate im Ausbildungsbetrieb). Falls nötig, kann durch Absprache der Parteien und unter Zustimmung der zuständigen Ausbildungsberaterin bzw. des zuständigen Ausbildungsberaters die Probezeit auf sechs Monate verlängert werden. Beachten Sie bitte, dass eine Verlängerung der Probezeit vor Ablauf der im Lehrvertrag vereinbarten Frist beantragt werden muss.
Ich habe Probleme in der Ausbildung. An wen kann ich mich wenden?
An Ihren Ausbildungsberaterin bzw. Ihren Ausbildungsberater.
Liste der zuständigen Ausbildungsberater/innen nach Beruf (PDF)
Wie kann ich den Lehrvertrag auflösen?
Der Lehrvertrag kann während der Probezeit von beiden Vertragspartnern mit einer Kündigungsfrist von sieben Tagen einseitig aufgelöst werden. Eine Vertragsauflösung nach der Probezeit kann nur erfolgen, wenn der Erfolg der Lehre in Frage gestellt ist oder wenn andere wichtige Gründe vorliegen, die eine Fortsetzung verunmöglichen. In diesem Fall raten wir Ihnen unbedingt, mit Ihrem zuständigen Ausbildungsberater bzw. Ihrer zuständigen Ausbildungsberaterin Kontakt aufzunehmen.
Mehr Informationen
Kann die Lehrzeit verkürzt werden?
Wenn Sie bereits über berufsspezifische Vorkenntnisse verfügen oder eine Ausbildung in einem anderen Beruf absolviert haben, können wir in Einzelfällen im Einvernehmen mit den Vertragsparteien die berufliche Grundbildung verkürzen.
Kann ein Lehrjahr wiederholt werden?
Bestehen berechtigte Zweifel, dass das Ausbildungsziel im vorgesehenen Zeitraum erreicht werden kann, können sich die Vertragsparteien vor Beginn des letzten Lehrjahrs auf eine Lehrjahrwiederholung einigen. Dieser Antrag ist mit einer schriftlichen Begründung und den entsprechenden Unterschriften an Ihren Ausbildungsberater bzw. Ihre Ausbildungsberaterin einzureichen.
Wer dispensiert vom Berufsschulunterricht oder von der Lehrabschlussprüfung?
Wer in einem Fach bereits über die entsprechenden Kenntnisse verfügt, kann von der Berufsfachschule vom Unterricht dispensiert werden. Von Teilen der Lehrabschlussprüfung dispensieren hingegen können nur wir auf Gesuch hin - unter Beilage der entsprechenden Qualifikationsnachweise.
Wie kann ein Berufsabschluss ohne regulären Lehrvertrag nachgeholt werden?
Erwachsene können nachträglich ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis oder ein eidgenössisches Berufsattest in einem anerkannten Beruf erwerben. Das bringt Ihnen Vorteile am Arbeitsmarkt, eröffnet vielfältige Weiterbildungsmöglichkeiten und verbessert normalerweise die Verdienstmöglichkeiten.
Mehr zum Berufsabschluss für Erwachsene
Wie sind bei Lernenden Arbeitszeit und Überzeit geregelt?
Informationen zum Jugendarbeitsschutz finden Sie beim kantonalen Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit KIGA.
KIGA Jugendarbeitsschutz
Gilt Schule an einem arbeitsfreien Tag als Arbeitszeit?
Ja, der Schulbesuch gilt grundsätzlich als Arbeitszeit.
Muss ich die Lerndokumentation in meiner Freizeit führen?
Grundsätzlich muss der Lehrbetrieb für das Nachführen genügend Zeit während der Arbeitszeit einräumen. Ein darüber hinaus gehendes Engagement zeugt vom Interesse der lernenden Person, eine gute Ausbildung absolvieren zu wollen.
Mehr Informationen zur Lerndokumentation
Wie hoch ist die Entschädigung für Lernende (Lehrlingslohn)?
Die Höhe der Entschädigung für Lernende ist eine privatrechtliche Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien und unterliegt keiner bildungsgesetzlichen Vorschrift. Grundsätzlich sollte sie dem branchenüblichen Durchschnitt des Lehrberufs entsprechen. Ihr Ausbildungsberater bzw. Ihre Ausbildungsberaterin oder Ihr Berufsverband erteilen Ihnen hierzu gerne weitere Auskünfte. Die Entschädigungen in EBA- und EFZ-Lehren sind üblicherweise gleich.
Welchen Ferienanspruch haben Lernende?
Lernenden stehen bis zum 20. Altersjahr mindestens 5 Wochen Ferien zu. In gewissen Berufen sind es durch gewerkschaftliche Vereinbarungen sogar mehr. Damit eine genügende Erholung gewährleistet ist, müssen wenigstens zwei Wochen zusammenhängend bezogen werden können. Nehmen Lernende während der Schulzeit frei, müssen sie die Schule besuchen. Ferien und Überzeitarbeit dürfen nicht durch Bezahlung abgegolten werden.
Wie passt der Militärdienst in die Lehre?
Fällt das Aufgebot zum Militärdienst (RS, WK) in die Lehrzeit, so sollte im Interesse einer kontinuierlichen Ausbildung in Schule und Ausbildungsbetrieb der Dienst verschoben werden. Ist dies unmöglich, sind längere Absenzen mit der Schule oder den überbetrieblichen Kursen zu besprechen und die Inhalte des verpassten Unterrichts nachzuholen. Die Verschiebung kann zeitlich sowohl nach vorne wie nach hinten erfolgen. Bei Wiederholungskursen empfehlen wir, für den Besuch der Berufsfachschule entsprechende Urlaubsgesuche einzureichen. Innerhalb der Vertragsdauer sind vom Ausbildungsbetrieb während der Dienstpflicht min. 80% des Lohns zu bezahlen (Art. 324b OR), ausser die Erwerbsausfallentschädigung deckt bereits 80% des Lohns oder mehr.
Merkblatt Erwerbsausfallentschädigung
Was kann ich tun, wenn ich das Qualifikationsverfahren nicht bestanden habe?
Das Qualifikationsverfahren (Lehrabschlussprüfung) kann zweimal wiederholt werden. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von einem vorhandenen Lehrvertrag. Die Wiederholungsprüfungen finden jeweils im Rahmen der ordentlichen Lehrabschlussprüfungen statt (Frühsommer). Es werden dabei nur jene Fächer geprüft, deren Notenergebnisse bei der ersten Prüfung ungenügend waren. Auf Wunsch kann auch die gesamte Prüfung wiederholt werden. Zur gezielten Vorbereitung auf die Wiederholungsprüfung bietet Ihr zuständiger Ausbildungsberater/Ihre zuständige Ausbildungsberaterin bei Bedarf ein Beratungsgespräch an.
Die verantwortlichen Berufsbildner/innen halten mit dem Bildungsbericht den Ausbildungsstand der Lernenden fest. Das Ergebnis ist halbjährlich mit den Lernenden zu besprechen und bei unter 18-Jährigen den gesetzlichen Vertretern zur Kenntnis zu bringen. Der Bildungsbericht dient der regelmässigen Beurteilung (pro Semester) der Fähigkeiten und Leistungen sowie des Verhaltens der Auszubildenden im Ausbildungsbetrieb.
Der Schutzstatus S erlaubt den Jugendlichen den Aufenthalt in der Schweiz, solange bis er vom Bundesrat aufgehoben wird.