Lehrvertrag

Der Lehrvertrag regelt die wichtigsten Eckpunkte des Lehrverhältnisses: die Art und die Dauer der Berufslehre, die Entschädigung, die Probezeit, die Arbeitszeit und die Ferien. Er muss vor Lehrbeginn von allen involvierten Parteien unterschrieben werden. In der ganzen Schweiz gilt ein einheitliches Lehrvertragsformular.

Lehrvertrag online im Lehrbetriebsportal erfassen
Im Lehrbetriebsportal können Sie Ihren Lehrvertrag online erfassen. Das hat den Vorteil, dass Ihre Betriebsdaten automatisch eingefüllt werden. Den vollständigen Vertrag können Sie als PDF-Dokument speichern und ausdrucken. Anschliessend werden Sie direkt zur Schulanmeldung weitergeleitet, wenn sich die Berufsfachschule im Kanton Basel-Landschaft befindet. Bei ausserkantonalen Berufsfachschulen müssen Sie die Anmeldung direkt bei der Schule vornehmen.
Liste der Berufsfachschulen und ÜK-Anbieter nach Beruf

Wir genehmigen die Lehrverträge und bestätigen dies den Vertragsparteien.

Haben Sie Fragen zur Auflösung eines Lehrvertrags, zur Verkürzung der Lehrzeit oder zur Wiederholung eines Lehrjahrs? Wenden Sie sich an uns, wir beraten Sie gerne. Informationen zu diesen Themen finden Sie auch im Lexikon der Berufsbildung.

Lohnempfehlungen
Die Lernenden erhalten für ihre Arbeit im Betrieb eine Entschädigung. Da sie im Verlauf ihrer Ausbildung immer produktiver arbeiten, wird diese von Jahr zu Jahr stufenweise angehoben.
Empfehlungen für die branchenüblichen Entschädigungen werden von den zuständigen Berufsverbänden mit den Sozialpartnern ausgehandelt und verabschiedet. Eine Übersicht über die Gehaltsempfehlungen in den verschiedenen Branchen bietet das folgende Dokument.

Lohnempfehlungen der Berufsverbände, Stand 2019/20

Gesetzliche Rahmenbedingungen
Eidg. Berufsbildungsgesetz (BBG)
Eidg. Berufsbildungsverordnung (BBV)
Arbeitsgesetz (ArG)
Verordnung 5 zum Arbeitsgesetz, Jugendarbeitsschutzverordnung
Gesuch zur Beschäftigung schulentlassener Jugendlicher unter 15 Jahren (PDF)
Obligationenrecht
(OR)
Kant. Bildungsgesetz
Kant. Verordnung für die Berufsbildung
Jugendschutzbestimmungen(div. Merkblätter)

Links zu Behörden
Staatssekretariat für Bildung Forschung und Innovation SBFI
Schweizerische Berufsbildungsämter-Konferenz SBBK
SDDB Dienstleistungszentrum
KIGA Baselland

Arbeitsmedizinische Untersuchungen
Angehende Lernende einiger Berufe müssen sich vor Lehrvertragsabschluss arbeitsmedizinisch untersuchen lassen. Die Untersuchung nimmt auf die besonderen gesundheitlichen Belastungen, Risiken und Gefahren bei der Ausübung des jeweiligen Berufs Rücksicht.

Bäcker/in-Konditor/in-Confiseur/in EFZ und EBA

Fragebogen zur Eignung Nachtarbeit (PDF)
Fragebogen Mehlexposition (PDF)
Merkblatt Arbeitszeiten (PDF)

Forstwart/in EFZ

Strassentransportfachmann/-frau EFZ

Verzeichnis der Stufenärzte 
Ärztliches Gutachten für Fahreignung
Gutschein für die arbeitsmedizinische Untersuchung (PDF)

 

 

Kontakt 

Betriebliche Ausbildung
Rosenstrasse 25
4410 Liestal
Tel. 061 552 28 80

Lageplan 

lehrbetriebsportal.bl.ch

Lexikon der Berufsbildung

Lohnempfehlungen