Berufsabschluss für Erwachsene: AGS

Warum sich der Berufsabschluss lohnt

Sie haben bereits Berufserfahrung im Gesundheitswesen, aber noch keinen Berufsabschluss? Sie möchten sich beruflich weiterentwickeln und Ihr Fachwissen vertiefen? Auch als Erwachsene/r können Sie den eidgenössisch anerkannten Berufsabschluss Assistent/in Gesundheit und Soziales erwerben! Ihr Gewinn:

  • Mehr Chancen auf dem Arbeitsmarkt
  • Bessere Anstellungsbedingungen
  • Höhere Arbeitsplatzsicherheit
  • Grössere Aufstiegschancen

Ausbildung

Sie besuchen zusammen mit den jungen AGS-Lernenden die Berufsfachschule. So können Sie sich gezielt auf die Abschlussprüfung vorbereiten. Dabei arbeiten Sie weiterhin an Ihrer bisherigen Stelle (60–80%). Die Ausbildungszeit dauert zwei Jahre.

Laufbahn

Nach erfolgreichem Abschluss sind folgende Weiterbildungen möglich:

  • Kurse und Lehrgänge, um einzelne Fachbereiche zu vertiefen
  • Fachfrau/Fachmann Gesundheit FaGe mit eidg. Fähigkeitszeugnis EFZ

Zulassungsbedingungen

Sie benötigen folgende Voraussetzungen:

  • Mind. fünf Jahre Berufserfahrung bis zum Zeitpunkt der Abschlussprüfung. Davon müssen mindestens zwei Jahre im Berufsfeld Pflege und Betreuung erworben worden sein.
  • Gute schriftliche und mündliche Deutschkenntnisse. Die Kurse werden in deutscher Sprache angeboten.
  • Schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers. Im Rahmen des Qualifikationsverfahrens müssen Sie eine individuelle Prüfungsarbeit (IPA) im Betrieb absolvieren. Dazu benötigen Sie das Einverständnis Ihres Arbeitsgebers, dass die Prüfung in Ihrem Betrieb durchgeführt werden kann. Zudem müssen die betrieblichen Voraussetzungen und Einrichtungen für die Durchführung der Prüfung gemäss den Prüfungsrichtlinien vorhanden sein. Im Weiteren muss Ihnen Ihr Arbeitgeber gewährleisten, die neu erworbenen Kompetenzen in Ihrem Arbeitsfeld anzuwenden.

Anmeldung

Bis zur Anmeldung an unserer Schule braucht es einige Schritte:

  1. Vertrag mit Ihrem Arbeitgeber
  2. Je nach Wohnkanton: Zulassungsprüfung
  3. Zulassung durch Ihren Wohnkanton
  4. Anmeldung an unserer Schule

Die Abklärungen und Gesuche erfolgen immer im Wohnkanton. Als Grenzgänger/in wenden Sie sich an den Kanton Ihres Arbeitsgebers.