Einsichtnahme
Antrag auf Prüfungseinsichtnahme
- Sie müssen für die Terminvereinbarung erreichbar sein, sonst gilt Ihr Antrag als „erledigt“. Sollten Sie nicht innert drei Tagen einen Termin oder eine Antwort erhalten, dann erkundigen Sie sich umgehend, ob Ihr Mail angekommen ist bei: johanna.waeckerli@bl.ch.
- Achtung: Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie sich nach einer Einsichtnahme auch noch beschweren wollen, dann müssen Sie in jedem Fall bereits jetzt „vorsorglich Beschwerde“ erheben, sonst ist die Beschwerdefrist abgelaufen (10 Tage nach Erhalt des Prüfungsbescheids).