Nachholbildung für Erwachsene
Es ist nie zu spät, einen anerkannten Berufsabschluss nachzuholen.
Wie kann ein Berufsabschluss ohne regulären Lehrvertrag nachgeholt werden?
b) Formular und Informationen für alle übrigen Berufe:
Erwachsene können nachträglich ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis oder ein eidgenössisches Berufsattest in einem anerkannten Beruf erwerben. Das bringt Ihnen Vorteile am Arbeitsmarkt, eröffnet Ihnen vielfältige Weiterbildungsmöglichkeiten und verbessert normalerweise die Verdienstmöglichkeiten.
Wie kann ein Berufsabschluss ohne regulären Lehrvertrag nachgeholt werden?
Die Ausbildungswege
Es stehen Ihnen vier verschiedene Wege zum Berufsabschluss offen. Die folgende Grafik gibt Ihnen dazu den Überblick. Im Merkblatt finden Sie die wesentlichen Aspekte zur Nachholbildung nach Art. 32 BBV beschrieben.
Es stehen Ihnen vier verschiedene Wege zum Berufsabschluss offen. Die folgende Grafik gibt Ihnen dazu den Überblick. Im Merkblatt finden Sie die wesentlichen Aspekte zur Nachholbildung nach Art. 32 BBV beschrieben.
Weitere Informationen
Detaillierte Informationen zu den einzelnen Ausbildungswegen finden Sie auf dem Eingangsportal . Dort finden Sie auch die konkreten Ausbildungsangebote zu den einzelnen Berufen.
Detaillierte Informationen zu den einzelnen Ausbildungswegen finden Sie auf dem Eingangsportal . Dort finden Sie auch die konkreten Ausbildungsangebote zu den einzelnen Berufen.
Gesuch für die Zulassung zum Qualifikationsverfahren nach Art. 32 BBV
Falls Sie schon wissen, dass der Weg für Sie via Nachholbildung gehen wird, so müssen Sie ein Gesuch für die Zulassung zum Qualifikationsverfahren stellen. Im Kanton Baselland sind dabei für folgende Berufsgruppen unterschiedliche Wege zu verfolgen:
Falls Sie schon wissen, dass der Weg für Sie via Nachholbildung gehen wird, so müssen Sie ein Gesuch für die Zulassung zum Qualifikationsverfahren stellen. Im Kanton Baselland sind dabei für folgende Berufsgruppen unterschiedliche Wege zu verfolgen:
b) Formular und Informationen für alle übrigen Berufe:
- Gesuchsformular für alle übrigen Berufe nach Art. 32 BBV
- Informationsschreiben zum Ablauf der Nachholbildung in allen übrigen Berufen
Dieses Formular ist Voraussetzung für eine Kostengutsprache für einen allfälligen Schulbesuch in einer Lehrlingsklasse oder einer Nachholbildung. Die Prüfungen finden jeweils im Frühjahr statt. Einreichungsfrist für das Gesuch um Prüfungszulassung ist jeweils bis spätestens 30. Juni des Prüfungsvorjahres.
- Gesuch für die Zulassung zum Qualifikationsverfahren nach Art. 31 BBV
Wenn für Sie der Weg via Validierung der richtige ist, so finden sie hier das dazu nötige Antragsformular. Auch dieses Formular ist Voraussetzung für eine Kostengutsprache:
Wenn für Sie der Weg via Validierung der richtige ist, so finden sie hier das dazu nötige Antragsformular. Auch dieses Formular ist Voraussetzung für eine Kostengutsprache: