Infos für Berufsbildner/innen
Als Berufsbildner/in treten Sie spätestens mit der Nennung Ihres Namens auf einem Lehrvertrag in die Ausbildungsverantwortung gegenüber Ihren Lernenden.
Die Ausbildungsverantwortung umfasst insbesondere die Fürsorgepflicht innerhalb der arbeitsrechtlichen Regelungen und die Ausbildungspflicht innerhalb der bildungsrechtlichen Regelungen.
Die Abteilung Betriebliche Ausbildung unterstützt Sie kompetent und auf Augenhöhe - auch in komplexen Fragestellungen.
- Auswahl von Lernenden
- Merkblatt 'Tipps für eine erfolgreiche Ausbildung'
- Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung
- Publikation BERUFSBILDUNGaktuell
- Oft gestellte Fragen (FAQ )
- Gesetzliche Grundlagen