Qualifikationsverfahren

Das Qualifikationsverfahren (Lehrabschlussprüfung, kurz QV) steht am Ende jeder beruflichen Grundbildung. Mit dem Bestehen werden die eidgenössisch anerkannten Abschlüsse – Berufsattest EBA und Fähigkeitszeugnis EFZ – erreicht.

Die Anmeldung erfolgt zu Beginn des letzten Semesters der Lehre. Die individuellen Prüfungsarbeiten sind bis Dezember einzureichen und werden anschliessend validiert. Im Februar des nächsten Jahres erhalten die Lernenden das Prüfungsaufgebot mit dem Prüfungstermin und allen Details. 

Die Verordnungen über die beruflichen Grundbildungen regeln, in welcher Form das Qualifikationsverfahren stattfindet.
Verordnungen über die beruflichen Grundbildungen


Prüfungsexpert/innen gesucht

Wir suchen laufend Fachpersonen, die bei den jährlichen Qualifikationsverfahren als Prüfungsexpertinnen oder -experten mitwirken.

Ausschreibung

Berufsabschluss für Erwachsene
Mit ausreichend Berufserfahrung können Erwachsene nachträglich ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis EFZ oder ein eidgenössisches Berufsattest EBA in einem anerkannten Beruf erwerben. Einer von mehreren Wegen dazu ist die direkte Zulassung zum Qualifikationsverfahren (Nachholbildung).
Mehr zum Berufsabschluss für Erwachsene

Nachteilsausgleich für das Qualifikationsverfahren
Nachteilsausgleich meint Massnahmen, die behinderungsbedingte Nachteile während der Ausbildung und beim Qualifikationsverfahren ausgleichen sollen. Einen Nachteilsausgleich kann beantragen, wer eine von einer anerkannten Fachstelle attestierte bleibende psychische Beeinträchtigung hat oder an einer  ärztlich bestätigten körperlichen Behinderung oder chronischen Erkrankung  leidet.
Ein Nachteilsausgleich wird meist vor oder nach Beginn der Lehre beantragt. Für das Qualifikationsverfahren muss er zusätzlich beantragt werden. Wird er nur für das Qualifikationsverfahren beantragt, so müssen Fördermassnahmen während der Lehre nachgewiesen werden.
Merkblatt Nachteilsausgleich (PDF)

Formular Nachweis Fördermassnahmen während der Ausbildung (PDF)

Prüfung nicht bestanden?
Gemäss eidgenössischem Berufsbildungsgesetz können Sie Ihre Prüfung zweimal wiederholen. Es müssen alle ungenügenden Qualifikationsbereiche (Prüfungsfächer) wiederholt werden. Bei ungenügenden theoretischen Qualifikationsbereichen ist es möglich, die Berufsfachschule nochmals kostenlos zu besuchen. Leiten Sie bald die nötigen Schritte ein, damit Sie sich rechtzeitig auf Ihre Wiederholungsprüfung vorbereiten können.
Merkblatt Nicht bestandenes Qualifikationsverfahren (PDF)
Anmeldung zur Prüfungswiederholung (PDF)

Zeugniserläuterungen
Um Schweizer Berufsabschlüsse national und international vergleichen und einzustufen zu können, gibt es den Nationalen Qualifikationsrahmen Berufsbildung (NQR) und den Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR). In den sog. Zeugniserläuterungen wird das Niveau eines Abschlusses beschrieben. Die Zeugniserläuterungen stehen auf dem Berufsverzeichnis des SBFI zur Verfügung. Sie sind nur zusammen mit dem Originalzeugnis gültig. Gebraucht werden sie zum Beispiel bei Bewerbungen im Ausland oder bei ausländischen Firmen in der Schweiz.
Zeugniserläuterungen



Ausweis-Duplikate bestellen

Kontakt

Betriebliche Ausbildung
Rosenstrasse 25
4410 Liestal
Tel. 061 552 28 80

Lageplan

Infos zu den Prüfungen in den KV-Berufen und im Detailhandel:
KV-Liestal
Tel. 061 926 25 00

Infos zu allen anderen Berufen:
Leona Buchmüller, Prüfungsleiterin
Tel. 061 552 28 50

[email protected]