Qualifikationsverfahren
Das Qualifikationsverfahren (Lehrabschlussprüfung, kurz QV) steht am Ende jeder beruflichen Grundbildung. Mit dem Bestehen werden die eidgenössisch anerkannten Abschlüsse – Berufsattest EBA und Fähigkeitszeugnis EFZ – erreicht.
Die Anmeldung erfolgt zu Beginn des letzten Semesters der Lehre. Die individuellen Prüfungsarbeiten sind bis Dezember einzureichen und werden anschliessend validiert. Im Februar des nächsten Jahres erhalten die Lernenden das Prüfungsaufgebot mit dem Prüfungstermin und allen Details.
Die Verordnungen über die beruflichen Grundbildungen regeln, in welcher Form das Qualifikationsverfahren stattfindet.
Verordnungen über die beruflichen Grundbildungen
Prüfungsexpert/innen gesucht
Berufsabschluss für Erwachsene
Mit ausreichend Berufserfahrung können Erwachsene nachträglich ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis EFZ oder ein eidgenössisches Berufsattest EBA in einem anerkannten Beruf erwerben. Einer von mehreren Wegen dazu ist die direkte Zulassung zum Qualifikationsverfahren (Nachholbildung).
Mehr zum Berufsabschluss für Erwachsene
Nachteilsausgleich meint Massnahmen, die behinderungsbedingte Nachteile während der Ausbildung und beim Qualifikationsverfahren ausgleichen sollen. Einen Nachteilsausgleich kann beantragen, wer eine von einer anerkannten Fachstelle attestierte bleibende psychische Beeinträchtigung hat oder an einer ärztlich bestätigten körperlichen Behinderung oder chronischen Erkrankung leidet.
Ein Nachteilsausgleich wird meist vor oder nach Beginn der Lehre beantragt. Für das Qualifikationsverfahren muss er zusätzlich beantragt werden. Wird er nur für das Qualifikationsverfahren beantragt, so müssen Fördermassnahmen während der Lehre nachgewiesen werden.
Merkblatt Nachteilsausgleich (PDF)
Gesuch um Nachteilsausgleich für das QV (PDF)
Formular Nachweis Fördermassnahmen während der Ausbildung (PDF)
Prüfung nicht bestanden?
Gemäss eidgenössischem Berufsbildungsgesetz können Sie Ihre Prüfung zweimal wiederholen. Es müssen alle ungenügenden Qualifikationsbereiche (Prüfungsfächer) wiederholt werden. Bei ungenügenden theoretischen Qualifikationsbereichen ist es möglich, die Berufsfachschule nochmals kostenlos zu besuchen. Leiten Sie bald die nötigen Schritte ein, damit Sie sich rechtzeitig auf Ihre Wiederholungsprüfung vorbereiten können.
Merkblatt Nicht bestandenes Qualifikationsverfahren (PDF)
Anmeldung zur Prüfungswiederholung (PDF)
Zeugniserläuterungen
Um Schweizer Berufsabschlüsse national und international vergleichen und einzustufen zu können, gibt es den Nationalen Qualifikationsrahmen Berufsbildung (NQR) und den Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR). In den sog. Zeugniserläuterungen wird das Niveau eines Abschlusses beschrieben. Die Zeugniserläuterungen stehen auf dem Berufsverzeichnis des SBFI zur Verfügung. Sie sind nur zusammen mit dem Originalzeugnis gültig. Gebraucht werden sie zum Beispiel bei Bewerbungen im Ausland oder bei ausländischen Firmen in der Schweiz.
Zeugniserläuterungen