Organisation der Schulen

Die Schulen im Kanton Basel-Landschaft sind teilautonome, geleitete Schulen. Sie werden von der Schulleitung in pädagogischer, personeller, organisatorischer und administrativer Hinsicht geleitet. Die Volksschule ist eine gemeinsame Aufgabe von Kanton und Gemeinden. Träger der Primarschulen sind die Gemeinden, Träger der Sekundarschulen ist der Kanton. Die Verantwortlichkeiten sind im kantonalen Bildungsgesetz geregelt.

Der Schulrat

trägt die strategische Verantwortung. Er genehmigt das Schulprogramm. Dort sind die pädagogischen Ziele sowie die Planung der Entwicklung der Schule festgelegt. Der Schulrat ist Anstellungsbehörde sowie zweite Rekursinstanz bei Beschwerden.

Die Schulleitung

trägt die Verantwortung auf operativer Ebene. Ihr obliegt die Personalführung. Sie ist die pädagogische, administrative und organisatorische Leitung der Schule und erarbeitet mit dem Lehrerinnen- und Lehrerkonvent das Schulprogramm. Die Schulleitung ist Anstellungsbehörde von Lehrerinnen und Lehrern mit einer befristeten Anstellung sowie erste Rekursinstanz bei Beschwerden.

Die Lehrerinnen und Lehrer

unterrichten ihre Schülerinnen und Schüler im Rahmen der Lehrpläne und des Schulpro-gramms. Sie beraten die Schülerinnen und Schüler, beurteilen deren Leistungen und beziehen die Schülerinnen und Schüler sowie die Erziehungsberechtigten in ihre Schularbeit ein. In der unterrichtsfreien Zeit bereiten sie den Unterricht  vor und nach und wirken an gemeinsamen Aufgaben der Schule und im Bildungswesen mit. Die Klassenlehrerinnen oder -lehrer sind für Erziehungsberechtigte erste Ansprechpersonen für schulische Fragen und Informationen.

Die Erziehungsberechtigten

werden durch die Schulen am Bildungsprozess ihrer Kinder beteiligt. Sie erhalten in persönlichen Gesprächen Informationen zu Fragen, die ihre Kinder betreffen. Die Erziehungsberechtigten sind für die Erziehung ihrer Kinder verantwortlich, unterstützen und fördern den Bildungsprozess ihrer Kinder und arbeiten mit den Lehrerinnen und Lehrern zusammen. Bei Fragen suchen sie den direkten Kontakt mit ihnen.

Die Schülerinnen und Schüler

haben Anspruch auf Achtung ihrer Persönlichkeit, ihrer Fähigkeiten und ihrer geschlechtlichen Identität. Sie erhalten von ihren Lehrerinnen und Lehrern und der Schulleitung Auskunft über Fragen, die sie betreffen. Sie lernen ihrem Alter und ihrer Schulstufe entsprechend für ihren Bildungsprozess Mitverantwortung zu tragen sowie durch ihr Verhalten zum Erfolg des Unterrichts und der Klassen- und Schulgemeinschaft beizutragen. Sie besuchen den Unterricht und die Schulveranstaltungen lückenlos und begründen allfällige Abwesenheiten. Sie befolgen die Anordnungen der Lehrerinnen und Lehrer sowie der Schulbehörden und tragen Sorge zu Material und Einrichtung.

Kontakt

Amt für Volksschulen
Munzachstrasse 25c
Postfach 616

4410 Liestal

T 061 552 50 98
[email protected]