Organisation der Schulen
Der Schulrat
Die Schulleitung
trägt die Verantwortung auf operativer Ebene. Ihr obliegt die Personalführung. Sie ist die pädagogische, administrative und organisatorische Leitung der Schule und erarbeitet mit dem Lehrerinnen- und Lehrerkonvent das Schulprogramm. Die Schulleitung ist Anstellungsbehörde von Lehrerinnen und Lehrern mit einer befristeten Anstellung sowie erste Rekursinstanz bei Beschwerden.
Die Lehrerinnen und Lehrer
unterrichten ihre Schülerinnen und Schüler im Rahmen der Lehrpläne und des Schulpro-gramms. Sie beraten die Schülerinnen und Schüler, beurteilen deren Leistungen und beziehen die Schülerinnen und Schüler sowie die Erziehungsberechtigten in ihre Schularbeit ein. In der unterrichtsfreien Zeit bereiten sie den Unterricht vor und nach und wirken an gemeinsamen Aufgaben der Schule und im Bildungswesen mit. Die Klassenlehrerinnen oder -lehrer sind für Erziehungsberechtigte erste Ansprechpersonen für schulische Fragen und Informationen.